Welche Absicherung für unverheiratete Paare?
Testament bei unverheirateten Paaren Das kann ein Testament sein; gerade bei Unverheirateten kann aber auch ein Erbvertrag sinnvoll sein, mit dem sich beide Partner verbindlich gegenseitig absichern. Es ist auch möglich, die eigenen Kinder vorläufig von der Erbfolge auszusparen.
Haben unverheiratete Anspruch auf Witwenrente?
Unverheiratete erhalten nichts aus der gesetzlichen Rente Stirbt ein Ehepartner, so erhält der Hinterbliebene zunächst dessen gesetzliche Rente drei Monate lang weiter in voller Höhe. Danach gibt es in der Regel entweder eine kleine oder große Witwer-/Witwenrente.
Hat Lebenspartner Anspruch auf Erbe?
Als Lebenspartner sind Sie gemäß dem Erbrecht bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gesetzlicher Erbe. Ihnen steht aber ein Pflichtteil zu, wenn Ihr Lebenspartner durch Testament oder Erbvertrag eine andere Erbfolge bestimmt und Sie von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen hat.
Ist kein Erbrecht für unverheiratete möglich?
Kein Erbrecht für Unverheiratete. Auch wenn sie Jahre miteinander verbracht haben, nichteheliche Lebensgefährten haben keinen gesetzlichen Anspruch auf das Erbe. Möchte man dem Partner also etwas vererben, muss dies schriftlich niedergelegt werden. Eine Möglichkeit dafür ist das Testament, eine andere ein notarieller Erbvertrag.
Was gilt wenn der Verstorbene noch keine Rente bezogen hat?
Was gilt, wenn der Verstorbene noch keine Rente bezogen hat? Auch wenn der Verstorbene noch keine Rente bezogen hat, haben die Hinterbliebenen Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente. Im Sterbevierteljahr erhalten sie dann eine Hinterbliebenenrente in Höhe der vollen Erwerbsminderungsrente, auf die der Verstorbene Anspruch gehabt hätte.
Welche Regelungen gelten für unverheiratete Paare?
Für den Fall einer Trennung sieht das Gesetz keine Regelungen für unverheiratete Paare vor. Es bestehen keine Ansprüche auf Unterhalt, Zugewinn oder einen Versorgungsausgleich. Nur derjenige, der gemeinsame Kinder betreut, hat einen Anspruch auf Kindesunterhalt.
Wann endet der Anspruch auf die Hinterbliebenenrente?
Bei erneuter Heirat: Sowohl die kleine als auch die große Witwen- oder Witwerrente enden mit dem Ablauf des Kalendermonats, in dem Sie heiraten. Bei Rentensplitting: Der Anspruch auf Hinterbliebenenrente endet auch, wenn Sie sich für das Rentensplitting entscheiden.