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Ist die Untermiete gleich wie die Hauptmiete?

Ist die Untermiete gleich wie die Hauptmiete?

Die Untermiete muss nicht die gleiche Höhe wie die Hauptmiete haben. Allerdings sollten Vermieter bei der Untervermietung darauf achten, dass sie die Hauptmiete nicht zu stark überschreiten. Liegt sie zum Beispiel um mehr als 50 Prozent über der eigentlichen Miete, kann schon im strafrechtlichen Sinne von Mietwucher gesprochen werden.

Wie kann der Vermieter die Untermiete verbieten?

Das Gleiche gilt, wenn der Hauptmieter selber gar nie einzieht oder überhaupt nicht mehr zurückkehren will. Der Hauptmieter muss dem Vermieter neu einziehende Untermieter melden. Der Vermieter darf nach den Mietbedingungen im Untermietverhältnis fragen. Verweigert der Hauptmieter die Auskunft, kann der Vermieter die Untermiete verbieten.

Warum muss der Untermieter die Wohnung verlassen?

Dann muss auch der Untermieter die Wohnung verlassen, selbst wenn er dem Hauptmieter die Miete pünktlich einbezahlt hat. Bezahlt der Untermieter seinen Anteil nicht pünktlich, so kann der Hauptmieter dem Untermieter kündigen.

Warum gibt es keine vertragliche Beziehung zwischen Vermieter und Untermieter?

Zwischen dem Untermieter und dem Vermieter gibt es keine vertragliche Beziehung. Es handelt sich also um zwei selbstständige Verträge mit der Folge, dass der Untermietvertrag erstmal bestehen bleibt, selbst wenn der Mieter den Hauptmietvertrag kündigt.

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Wie lange darf eine Untervermietung untermietet werden?

Grundsätzlich muss der Vermieter einer Untervermietung zustimmen. Findet eine Untervermietung ohne Zustimmung statt, kann dies zu einer fristlosen Kündigung führen. Wie lange untervermietet werden darf, kann vertraglich zwischen Vermieter und Mieter festgelegt werden.

Wie hoch ist die Mieterhöhung bei Untervermietung geregelt?

Wie hoch die Erhöhung ausfällt, ist gesetzlich nicht geregelt. Allgemein wird eine Erhöhung von zehn bis 20 Prozent der Nettokaltmiete bei einer Untervermietung als angemessen angesehen. Allerdings muss der Vermieter sich bei der Mieterhöhung bei Untervermietung an die ortsübliche Vergleichsmiete halten.

Was muss der Vermieter bei einer Untervermietung zustimmen?

Nach § 553 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) muss der Vermieter bei berechtigtem Interesse einer Untervermietung zustimmen, sofern keine schwerwiegenden Gründe dagegensprechen. Bei einer Untervermietung trägt der Hauptmieter die volle Verantwortung für die Wohnung und haftet bei Schäden.