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Kann mein Vermieter mir für meinen Besuch Hausverbot erteilen?
Das Hausrecht des Mieters gilt sowohl für die Wohnung selbst als auch auf die Zugänge zur Wohnung. Gegen den Mieter selbst kann der Vermieter kein Hausverbot aussprechen. Daher gibt es grundsätzlich kein Vermieterrecht, einem regulären Besucher Hausverbot zu erteilen.
Wann darf der Vermieter ein Hausverbot aussprechen?
Vermieter dürfen ein Hausverbot gegen Personen verhängen, die keine Mieter sind, wenn entweder die Mieter nichts dagegen haben oder wenn der Besucher wiederholt den Hausfrieden gestört, oder in den Gemeinschaftsräumen für Schäden oder Verschmutzungen gesorgt hat.
Kann man Kindern Hausverbot erteilen?
Prinzipiell haben Eltern das Recht, ihre volljährigen Kinder vor die Tür zu setzen. Im Fachjargon können sie ihren Kindern ohne Begründung ein Hausverbot erteilen. „Im Einzelfall sollte jedoch immer ein einvernehmlicher Auszug eines volljährigen Kindes aus der elterlichen Wohnung angestrebt werden“, so die Expertin.
Wann darf ein Geschäft Hausverbot erteilen?
Ein Hausverbot erteilen können Supermarkt, Einzelhandel und Co. also nur, wenn ein sachlicher Grund vorliegt. Hierbei möglich ist dies zum Beispiel bei der Belästigung anderer Kunden oder wegen Straftaten. So kann ein Hausverbot wegen der Beleidigung der Angestellten oder Diebstahl gerechtfertigt sein.
Ist der Einzug eines Familienmitglieds zum Mieter erforderlich?
Einzug eines Familienmitglieds zum Mieter in die Wohnung – Überbelegung ist zu vermeiden Die Wohnung muss immer ausreichend groß sein, der Zuschnitt, die Raumaufteilung dafür geeignet und es darf nicht zu einer Überbelegung der Wohnung kommen. Einzug der Eltern oder Schwiegereltern in die Wohnung des Mieters – Erlaubnis erforderlich?
Kann der Vermieter eine Erlaubnis zum Einzug erteilen?
Es kann sein, dass der Vermieter verpflichtet ist, eine Erlaubnis zum Einzug zu erteilen. In manchen Fällen muss dies außergerichtlich oder sogar gerichtlich durchgesetzt werden.
Kann man als Untermieter aufgenommen werden?
Familienmitglieder können auch als Untermieter aufgenommen werden, jedoch muss dann vorher die Erlaubnis des Vermieters eingeholt werden. Hartz4-Empfänger haben einen Anspruch auf Übernahme von Mietkosten.
Wie darf ich eine Mieterin in die Wohnung aufnehmen?
Ein Mieter / eine Mieterin darf auch ohne Erlaubnis des Vermieters seine Kleinfamilie, bzw. nächste Familienangehörige in die Wohnung aufnehmen. Haben Familienmitglieder den Mietvertrag ebenfalls mit dem Vermieter abgeschlossen, dann sind sie Mitmieter und haben unmittelbar alle Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag.