Inhaltsverzeichnis
- 1 Was ist die Rechtsgrundlage für die Einrichtung einer Bushaltestelle?
- 2 Was ist die Nichtbeachtung von DIN-Normen für Bushaltestellen?
- 3 Was ist eine zulässige Sichtweite auf der Haltestelle?
- 4 Was ist wichtig bei der Planung von Haltestellen nach Kreisverkehr?
- 5 Was müssen die Fahrer der Linienbusse beachten?
- 6 Wie ist das Einsteigen an den Haltestellen geschützt?
Was ist die Rechtsgrundlage für die Einrichtung einer Bushaltestelle?
Rechtsgrundlage für die Einrichtung einer Bushaltestelle in Form des Aufstellens des Verkehrszeichens Nummer 224 der Anlage 2 zu § 41 Abs. 1 StVO ist § 45 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 StVO. Hiernach entscheidet die Straßenverkehrsbehörde über die Anbringung von Verkehrszeichen unter Abwägung der relevanten Belange nach pflichtgemäßem Ermessen.
Was ist die Nichtbeachtung von DIN-Normen für Bushaltestellen?
Ebenso macht ein Gericht klar, dass die Nichtbeachtung von DIN-Normen bei einer technischen Ausführung eine Sorgfaltspflichtverletzung darstellt, die zum Schadensersatz von darauf beruhenden Schäden verpflichtet. Nach Auskunft von Dr. Meseberg Meseberg von der BASt und des Versicherungsverbandes gilt dies auch für Bushaltestellen.
Was ist eine zulässige Sichtweite auf der Haltestelle?
Zulässige Sichtweite Aufstellorte mit eingeschränkter Sichtzone stellen eine besondere Gefahr dar, da Kinder in der Regel die Querung an der Haltestelle und häufig verdeckt vom Bus vornehmen. Die zulässigen Sichtweite soll die Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) nicht unterschreiten.
Wie ist die Ermessensentscheidung über die neue Haltestelle zu prüfen?
Bei der Ermessensentscheidung über die Verlegung einer Bushaltestelle ist zu prüfen, ob sich die neue Haltestelle für die Linienverkehrsunternehmen und die Fahrgäste als angemessener Ersatz darstellt (Kölner Haltestelle „Breslauer Platz“).
Wie kann die Erreichbarkeit von Haltestellen verbessert werden?
Wie kann die Erreichbarkeit von Haltestellen verbessert werden? Die Haltestellen sollten fußläufig erreichbar sein und möglichst nah am Verkehrsaufkommen liegen. ( EvöV 2017, 5.2.1) „Die Gehwege zum und vom ÖV-System sind kurz und ansprechend auszubilden.“
Was ist wichtig bei der Planung von Haltestellen nach Kreisverkehr?
Bei der Planung von Haltestellen nach Kreisverkehren ist darauf zu achten, dass der haltende Bus nicht den Bereich der Fußgängerquerung blockiert ( EAÖ, 5.4). Haltestellen von Hochflurfahrzeugen sollten aufgrund der von ihnen ausgehenden Trennwirkung nicht auf Plätzen eingerichtet werden ( H VÖ, 4.2.4).
Was müssen die Fahrer der Linienbusse beachten?
Die Fahrer der Linienbusse müssen die Haltestellen anfahren und genießen dabei die Vorrechte des § 20 Abs. 1, 3, 4 und 5 StVO. Die Fahrgäste müssen auf den Gehwegen warten (§ 20 Abs. 6 StVO). Das Ein- und Aussteigen an den Haltestellen wird durch § 20 Abs.
Wie ist das Einsteigen an den Haltestellen geschützt?
Das Ein- und Aussteigen an den Haltestellen wird durch § 20 Abs. 2 StVO zusätzlich geschützt. Außerdem besteht bis zu je 15 m vor und hinter den Haltestellenschildern ein Parkverbot (§ 12 Abs. 3 Nr. 4 StVO).
Was ist eine Haftungsverteilung für einen Linienbus nach § 20 StVO?
Bei einem Zusammenstoß zwischen einem anfahrenden Linienbus und einem Fahrzeug, das im gleichgerichteten Verkehr das Vorfahrtsrecht des § 20 Abs. 5 StVO missachtet, erachtet das Gericht eine Haftungsverteilung von 2/3 (Kfz) zu 1/3 (Linienbus) für sachgerecht. Ein Haltestellenschild nach § 41 Abs. 2 Nr.