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Was regelt die fertigpackungsverordnung?

Was regelt die fertigpackungsverordnung?

Die Fertigpackungsverordnung, abgekürzt FertigPackV oder FPackV, regelt in Deutschland alle Belange, die bei der Abfüllung von Produkten in Fertigpackungen bis derzeit 10 kg Füllgewicht durch den Hersteller zu berücksichtigen sind.

Was ist die nettofüllmenge?

Produkte, die abgefüllt oder abgewogen werden, haben eine sogenannte Nennfüllmenge, die auf der Verpackung auch anzugeben ist. Sie ist die Nettofüllmenge und muss eingehalten werden. So sollte beispielsweise ein Kaffeepaket, auf dem 500 Gramm als Menge angegeben sind, auch 500 Gramm Kaffee enthalten.

Wann spricht man von einer Mogelpackung?

Fertigpackungen müssen so gestaltet und befüllt sein, dass sie „keine größere Füllmenge vortäuschen, als in ihnen enthalten ist“. Falls doch eine größere Füllmenge vorgetäuscht wird, kann man von einer Mogelpackung sprechen.

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Was ist TU2?

TU2 ist für Packungen nach Gewicht oder Volumen 2 x TU1, für Packungen nach Abtropfgewicht 3 x TU1.

Was gilt für die Füllmengenangabe auf Fertigpackungen?

Die Fertigpackungen dürfen gewerbsmäßig nur mit einer Nennfüllmenge von 25, 50 oder 75 Kilogramm in den Verkehr gebracht werden; ausgenommen sind Fertigpackungen, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften hergestellt worden sind oder sich dort in freiem Verkehr befunden haben.

Für wen gilt die fertigpackungsverordnung?

Die Pflichten der Fertigpackungsverordnung richten sich an diejenigen Personen, die die Produkte in den entsprechenden Fertigpackungen gewerblich in den Verkehr bringen. In der Fertigpackungsverordnung werden Behältnisse aus formbeständigem Material in Flaschenform (mit anderen Worten: Flaschen) gemäß § 2 als sog.

Was sind sammelpackungen?

Dasselbe Lebensmittel mit derselben Füllmenge wird als Sammelpackung verkauft, wobei die enthaltenen Einzelpackungen auch zum Einzelverkauf geeignet wären.

Was ist die Verpackung?

Nach dem Verpackungsinhalt können Einzel-, Sammel- und Versandpackungen unterschieden werden. Während eine Einzelpackung direkt das Packgut umschließt und somit die kleinste Verpackungseinheit darstellt, umfasst die Sammelpackung diejenigen Mengen eines Packgutes, in denen dieses gelagert wird.

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Wie viel Luft darf in einer Verpackung sein?

Doch im Gesetz fehlen konkrete Bestimmungen, ab wann eine Mogelpackung vorliegt. Lediglich ein Anhaltswert einer Verwaltungsrichtlinie gibt vor, dass nicht mehr als 30 Prozent Luft in der Packung sein sollten.

Warum entsteht in vielen Verpackungen mehr Luft als im Idealfall?

Weniger drin – Packungsgröße gleich. Von Jahr zu Jahr werden viele Verpackungen zunehmend „luftiger”. Denn: Es ist bei Herstellern besonders beliebt, die Packungen mit weniger Inhalt zu befüllen, die Größe des Kartons oder der Tüte drumherum aber nicht anzupassen.

Was ist TU1?

l Maximal 2\% aller Packungen dürfen die Technische Unter- grenze 1 (TU1) unterschreiten. Die TU1 wird in der Fertig- packungsverordnung in Ab- hängigkeit vom Füllgewicht oder Füllvolumen definiert und beträgt beispielsweise bei einem Artikel mit einer Nennfüll- menge von 300 g dann 3\% der Nennfüllmenge oder 9 g.

Was bedeutet TU1?

Maximal 2\% aller Packungen dürfen die Technische Untergrenze 1 (TU1) unterschreiten. Die TU1 wird in der Fertigpackungsverordnung in Abhängigkeit vom Füllgewicht oder Füllvolumen definiert und beträgt beispielsweise bei einem Artikel mit einer Nennfüllmenge von 300 g 3\% der Nennfüllmenge oder 9 g.

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