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Wer darf das HR einsehen?

Wer darf das HR einsehen?

Nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) ist es jedermann erlaubt, zu Informationszwecken einen Blick in das Register zu werfen. Für einen kurzen Auszug aus dem Internet über den Registereintrag oder ein Unternehmen fällt eine Gebühr von 1,50 Euro an.

Wer steht alles im Handelsregister?

Typischerweise enthält das Handelsregister unter anderem Informationen über Firma, Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen, den Gegenstand des Unternehmens, vertretungsberechtigte Personen, die Rechtsform des Unternehmens sowie das Grund- oder Stammkapital und den Namen des Geschäftsinhabers.

Was ist Handelsregister B?

Die Eintragungen in das Handelsregister erfolgen in zwei Abteilungen. Kapitalgesellschaften werden in der Abteilung B (HRB) eingetragen, alle übrigen Unternehmen (insbesondere Einzelkaufleute und Personenhandelsgesellschaften, hier jedoch nicht die GbR) in der Abteilung A (HRA).

Was regelt das Amtsgericht?

Das Amtsgericht bildet in Deutschland die unterste Gerichtsbarkeitsstufe und ist die erste Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland. Es ist primär für die Durchführung von Zivil- und Strafrechtsverfahren zuständig. Zivilverfahren werden am Amtsgericht generell nur durch Einzelrichter entschieden.

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Kann ein Gläubiger in das Handelsregister Einsicht nehmen?

Ist der Schuldner Gesellschafter einer GmbH, kann sich der Gläubiger die Informationen über den Gesellschaftsanteil, dessen Werthaltigkeit und die Beschränkungen in der Ausübung des Gesellschaftsanteils aus dem Handelsregister beschaffen. Die GmbH ist nach § 13 Abs.

Wer bekommt Auskunft aus dem Handelsregister?

Wer darf einen Handelsregisterauszug anfordern? Das Handelsregister ist ein öffentliches Register. Das bedeutet, dass jedermann die Handelsregistereinträge einsehen und Auszüge anfordern kann. Vor Ort geht das gegen eine entsprechende Gebühr; online muss ein Benutzerkonto für das Registerportal angelegt werden.

Welche Rechtsformen müssen ins Handelsregister eingetragen werden?

Im Handelsregister müssen sich Kaufleute und Handelsgesellschaften eintragen lassen, Kleingewerbetreibende können sich freiwillig eintragen lassen. Nach der Definition in § 1 Handelsgesetzbuch (HGB) gilt als Kaufmann, wer ein Handelsgewerbe betreibt.

Was steht im Handelsregister A und B?

Was bedeutet HRB? HRB steht für die Abteilung B des Handelsregisters. In der Abteilung B finden sich Kapitalgesellschaften, während die Handelsregister Abteilung A als HRA Einzelunternehmen, Personengesellschaften und rechtsfähige wirtschaftliche Vereine umfasst.

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Welche Gesellschaftsformen Handelsregister?

Gleich mit dem Zeitpunkt der Gründung besteht für folgende Rechtsformen die Pflicht zum Eintrag ins Handelsregister:

  • Eingetragene Kaufleute (e. K.)
  • Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG)
  • Personenhandelsgesellschaften (oHG, KG, GmbH & Co. KG)

Was ist der aktuelle Abdruck aus dem Handelsregister?

Im Allgemeinen sind zwei Auszüge aus dem Handelsregister möglich, ein aktueller (AD) oder ein chronologischer Ausdruck (CD). Der aktuelle Abdruck aus dem Handelsregister betrifft die entsprechenden Eintragungen zu einem bestimmten Unternehmen, welcher nur die zum Zeitpunkt gültigen Informationen beinhaltet.

Was sind die Zuständigkeiten des Handelsregisters?

Zuständigkeiten. Das Handelsregister wird von den Amtsgerichten als Registergerichten geführt. Örtlich zuständig ist meist das Amtsgericht desselben Ortes wie das übergeordnete Landgericht HGB, FamFG). Die Registereintragungen erfolgen durch den Rechtspfleger oder Richter. Das Handelsregister wird seit dem 1. Januar 2007 flächendeckend

Wie erfolgt die Eintragung in das Handelsregister?

Die Eintragungen in das Handelsregister erfolgen in zwei Abteilungen. Kapitalgesellschaften werden in der Abteilung B (HRB) eingetragen, alle übrigen Unternehmen (insbesondere Einzelkaufleute und Personenhandelsgesellschaften, hier jedoch nicht die GbR) in der Abteilung A (HRA).

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Welche Zivilsachen sind vor dem Amtsgericht zuständig?

Nach § 13 GVG [Gerichtsverfassungsgesetz] gehören sowohl die Zivilsachen (also bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, Familiensachen und Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) als auch die Strafsachen vor die ordentlichen Gerichte. Das Amtsgericht ist auch für Anliegen der freiwilligen Gerichtsbarkeit zuständig.