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Wie kann ich die Immobilie verkaufen oder vermieten?

Wie kann ich die Immobilie verkaufen oder vermieten?

Möchten Sie die Immobilie verkaufen oder vermieten, muss jeder Miterbe damit einverstanden sein. Erbengemeinschaften sind somit Gesamthandsgemeinschaften. Bei der Gesamthandsgemeinschaft haben Sie als einzelner Miterbe nur einen Anteil am Nachlass. Zum Nachlass gehört die Immobilie.

Welche Anlässe gibt es für eine Immobilienbewertung?

Für eine Immobilienbewertung kann es verschiedene Anlässe geben. Die Online-Wertermittlung hilft weiter, wenn Sie schnell und einfach den Objektwert einer Immobilie ermitteln möchten. Für die Berechnung des Verkehrswert einer Immobilie kann es verschiedene Anlässe geben.

Wie können sie als Miterbe die Immobilie verkaufen oder vermieten?

Als Miterbe können Sie nur gemeinschaftlich mit allen anderen Miterben über das Schicksal der Immobilie entscheiden. Daraus erklärt sich, wenn es heißt, die Immobilie gehört der Erbengemeinschaft „zur gesamten Hand“. Möchten Sie die Immobilie verkaufen oder vermieten, muss jeder Miterbe damit einverstanden sein.

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Kann die Erbengemeinschaft die Immobilie verkaufen?

Fordert die Erbengemeinschaft den Verkauf der Immobilie und einer will nicht verkaufen, so kann dieser den Verkauf vollständig blockieren. Auch der Abschluss eines Mietvertrages mit der Erbengemeinschaft wird meist kategorisch abgelehnt. Der Miterbe möchte weiterhin ohne Einschränkung und meist mietfrei wohnen,…

Wie kann ich meinen Miteigentumsanteil verkaufen?

Verkaufen Sie Ihren Miteigentumsanteil, ist der Erwerber an existierende Beschlüsse gebunden, allerdings nur insoweit, als die beschlossene Regelung im Grundbuch eingetragen ist. Als Miteigentümer können Sie über Ihren ideellen Bruchanteil jederzeit allein ohne Zustimmung der anderen verfügen.

Was ist ein Miteigentum an einem Haus oder anderen Sache?

Besitzen Sie Miteigentum an einem Haus oder einer anderen Sache, dann gehört diese Ihnen gemeinsam mit einem oder mehreren anderen Eigentümern. Jeder von Ihnen kann dabei über einen bestimmten Bruchteil verfügen. Prinzipiell spricht man dabei von ideellen Miteigentumsanteilen, da die Aufteilung in reale Bruchteile oft nicht möglich ist.