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Kann ich mein Auto vor meiner Garage Parken?
Parken vor eigener Garage oder Garageneinfahrt – Ist das erlaubt? Natürlich können Sie vor der eigenen Garage parken. In diesem Fall stellt das Abstellen des Fahrzeugs keine Behinderung dar. Außerdem können Sie auch Ihrem Besuch erlauben, dort zu parken.
Ist Parken im garagenhof erlaubt?
Garagenhof ist Gemeinschaftseigentum und dient der zweckbestimmten Nutzung (Zufahrt zu den Garagen) durch ALLE Miteigentümer. Ein dauerhaftes Parken durch einen Eigentümer schränkt die zweckbestimmte Mitbenutzung durch die übrigen Miteigentümer ein. Denn da wo ein Auto parkt kann kein anderes maher darüberfahren.
Welche Fahrzeuge dürfen nicht in der Garage geparkt werden?
Autos, die nicht fahrtüchtig sind oder auch Saisonfahrzeuge außerhalb der angemeldeten Zeit dürfen nicht dauerhaft in der Garage geparkt werden – zumindest dann nicht, wenn man eine entsprechende Nutzung bei Eigentum nicht beantragt beziehungsweise mit dem Vermieter vereinbart hat. Was gehört sonst alles nicht in eine Garage?
Wie ist das Parken vor einer Garageneinfahrt zu unterlassen?
Grundsätzlich ist das Parken vor einer Garageneinfahrt zu unterlassen, da hierdurch der Besitzer behindert wird, indem er nicht aus der Unterstellmöglichkeit herausfahren bzw. in diese einfahren kann.
Wie darf eine Doppelgarage genutzt werden?
Grundsätzlich darf eine Garage zum Unterstellen von so vielen Autos genutzt werden, wie die Baugenehmigung dies erkennen lässt. Wer also eine Baugenehmigung für eine Einzelgarage erhält, der darf dort nur ein Fahrzeug unterbringen. Die Baugenehmigung für eine Doppelgarage ermächtigt für das Unterstellen von zwei Kraftfahrzeugen.
Was darf in der Garage gelagert werden?
Alles, was zum Auto dazugehört, wie Reifen, Pflegemittel oder Werkzeug darf ebenfalls in der Garage gelagert werden. Wie sieht es mit Fahrrädern und Motorrädern aus? Auch Zweiräder, egal ob motorisiert oder nicht, dürfen in der Garage abgestellt werden.