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Wie viel von meinem Grundstuck darf bebaut werden?

Wie viel von meinem Grundstück darf bebaut werden?

Die Grundflächenzahl (GRZ) schreibt vor, welcher Anteil des Grundstücks bebaut werden darf. Eine GRZ von 0,2 bedeutet beispielsweise, dass auf einem 1.000 Quadratmeter großen Grundstück maximal 200 Quadratmeter überbaut werden dürfen.

Wann darf ein Grundstück bebaut werden?

Einzig baureifes Land darf nach dem Kauf und Erteilung einer Baugenehmigung direkt bebaut werden. Zudem kann der Grundstückskauf nur hier mit einem Bankdarlehen finanziert werden.

Wie kann ein Grundstück bebaut werden?

Um das Grundstück zu bebauen, sollte es entweder innerhalb des Bebauungsplans der Gemeinde liegen oder „im Zusammenhang bebauter Ortsteile“ liegen. Bei einem Bauvorhaben muss zusätzlich der Nachbarschutz beachtet werden.

Hat der Nachbar ein Grundstück über die Grenze gebaut?

Hat der Eigentümer eines Grundstücks bei der Errichtung eines Gebäudes über die Grenze gebaut, ohne dass ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, so hat der Nachbar den Überbau zu dulden, es sei denn, dass er vor oder sofort nach der Grenzüberschreitung Widerspruch erhoben hat. Der Nachbar ist durch eine Geldrente zu entschädigen.

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Ist die Grenzbebauung zulässig für Gebäude auf der Grundstücksgrenze?

Gebäude auf der Grundstücksgrenze errichtet werden, wenn ein Bebauungsplan eine geschlossene Bebauung vorsieht (bei Reihenhäusern) oder wenn die nähere Umgebung durch eine geschlossene Bebauung geprägt ist. Auch zulässig ist eine Grenzbebauung für bestimmte Gebäude, die keine Aufenthaltsräume und Feuerstätten enthalten.

Hat der Eigentümer eines Grundstücks über die Grenze gebaut?

Hat der Eigentümer eines Grundstücks bei der Errichtung eines Gebäudes über die Grenze gebaut, ohne dass ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, so hat der Nachbar den Überbau zu dulden, es sei denn, dass er vor oder sofort nach der Grenzüberschreitung Widerspruch erhoben hat.

Warum stehen Zäune und Gebäude nicht auf der Grenze?

Oft stehen Zäune und auch Gebäude nicht auf der rechtmäßigen Grenze, so dass in Zukunft leicht Streit mit dem Nachbarn über den Grenzverlauf entstehen kann. In einem solchen Fall ist die Beantragung einer Grenzvermessung oder einer Grenzanzeige angebracht.

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