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Wann kann man einen neuen Mietvertrag machen?

Wann kann man einen neuen Mietvertrag machen?

Grundsätzlich kann ein Mietvertrag nur geändert werden, wenn beide Vertragsparteien zustimmen. Dabei ist keine der beiden Parteien dazu verpflichtet. Möchte ein Vermieter beispielsweise zu seinen Gunsten Änderungen am Mietvertrag vornehmen, ist er an das Einverständnis des Mieters gebunden.

Wann muss der Vermieter einen neuen Boden verlegen?

Der Vermieter muss nämlich während der Mietzeit dafür sorgen, dass sich die Wohnung in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand befindet. Liegt dieser Fall nicht vor, muss der Vermieter einen Teppichboden durchschnittlicher Qualität je nach Abnutzung in der Regel nach zehn bis zwölf Jahren austauschen.

Wie muss der Vermieter Änderungen des Mietvertrags bekannt geben?

Der Vermieter muss dem Mieter sämtliche Änderungen des Mietvertrags mit einem amtlichen Formular bekannt geben. Auf diesem Formular ist der Hinweis festgehalten, dass Mieter die Vertragsänderung innert 30 Tagen bei der Schlichtungsbehörde anfechten können, beispielsweise bei einer Mietzinserhöhung.

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Ist die Renovierungspflicht im Mietvertrag wirksam?

Ist die Klausel im Mietvertrag, die die Renovierungspflicht auf den Mieter überträgt, wirksam und kommt er dieser Pflicht nicht nach, kann der Vermieter einen Schadenersatzanspruch geltend machen. In diesem Fall führt er die Schönheitsreparaturen selbst durch und verklagt den Mieter auf die Zahlung der Renovierungskosten für die Mietwohnung.

Ist der Abschluss eines neuen Mietvertrags erforderlich?

Der Abschluss eines neuen Mietvertrags ist dabei nicht zwingend erforderlich. Allerdings ist auch bei der Verlängerung die Mindestbefristung von drei Jahren einzuhalten, andernfalls mangels gültiger Befristung wieder ein unbefristeter Mietvertrag vorliegen würde. Besondere Vorsicht ist für den Vermieter geboten, wenn der Mietvertrag ausläuft.

Ist die Renovierung während der Mietzeit verpflichtet?

Ist die Renovierung während der Mietzeit und beim Auszug Plficht? Mieter können durch eine wirksame Klausel im Mietvertrag zur Renovierung verpflichtet werden. Dies betrifft ausschließlich Schönheitsreparaturen. Ohne eine solche Vereinbarung obliegt die Renovierungspflicht allein dem Vermieter.