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In welchem Gesetz ist das Recht und die Pflicht der Eltern zur Erziehung ihrer Kinder verankert?

In welchem Gesetz ist das Recht und die Pflicht der Eltern zur Erziehung ihrer Kinder verankert?

Das Grundgesetz 1). Artikel 6 des Grundgesetzes enthält nur Aussagen über Kinder, nicht für Kinder: Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.

Wann darf der Staat in die Familie eingreifen?

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. (3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.

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Wer gehört rechtlich zur Familie?

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) versteht unter Familie jedenfalls die zwischen Eltern und Kindern bestehende Gemeinschaft einschließlich der Gemeinschaft mit Stief-, Adoptiv- und Pflegekindern. Einbezogen ist auch das Verhältnis der Mutter und des Vaters zu ihrem nichtehelichen Kind.

Sind Kinderrechte in einem deutschen Gesetz verankert?

Kinder sind Trägerinnen und Träger aller Grundrechte und gleichzeitig besonders schutzbedürftig. Deshalb ist es aus der Sicht des Bundesfamilienministeriums nach wie vor von großer Bedeutung, dass die Rechte der Kinder ausdrücklich im Grundgesetz verankert und dadurch sichtbarer werden.

Wie greift der Staat in das Familienleben ein?

Die Familie versorgt den Staat mit Bürgern und Bürgerinnen und leistet zentrale Aufgaben bei der Erziehung von Kindern sowie bei der Betreuung alter, kranker und behinderter Menschen. Der Staat hat daher ein Interesse daran, dass die Familie ihre Aufgaben wahrnehmen kann.

Wie weit darf der Staat in die Erziehung eingreifen?

Der Staat darf eine Kindergartenbesuchspflicht deshalb nur begründen und damit in das Elternrecht eingreifen, wenn der Nichtbesuch eines Kindergartens das Kindeswohl gefährdet. Der Staat darf hierbei nicht eingreifen, um eigene Vorstellungen von Erziehung und Bildung zu verwirklichen.

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