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Kann der Mieter Rechnungen einsehen?
Mieter haben Recht auf Belegeinsicht und können Vorauszahlung verweigern! Nachdem ein Mieter seine Betriebskostenabrechnung erhalten hat, steht ihm das Recht zu, auch die ihr zugrundeliegenden Rechnungen, Gebührenbescheide etc. zu prüfen – der Terminus technicus hierfür ist „Belegeinsicht“.
Welche Belege darf der Mieter einsehen?
Welche Belege darf der Mieter einsehen? Zu den einzusehenden Belegen gehören Verträge, Rechnungen, Lieferscheine, Kontoauszüge und Buchungsbelege. Auch relevante Daten anderer Mieter können dazugehören. Wichtig ist, dass die Belege im Original und in geordneter Form zur Einsicht zur Verfügung gestellt werden.
Welche Unterlagen muss der Vermieter dem Mieter vorlegen?
Diese Unterlagen sollten Vermieter vom künftigen Mieter einholen:
- Kopie des Personalausweises.
- Mieterselbstauskunft.
- Gehaltsnachweis.
- Name des Vormieters oder Mietschuldenfreiheitsbescheinigung.
- Bonitätsauskunft (ggf. zusätzlich SCHUFA-Auskunft durch den Mietinteressenten)
Was ist die Mindestabweichung für eine Miete?
Der Umfang der Abweichung entspricht der Höhe der Minderung. Dabei ist die Mindestabweichung auf 10 Prozent festgelegt. Alles, was darunter liegt, muss im Zweifelsfall vom Mieter hingenommen werden. Beispiel: Fehlen bei der Wohnfläche 15m² trifft eine Mietminderung zu und der Mieter kann die Miete um 15 Prozent kürzen.
Warum haben die Mieter kein Recht auf Mietminderung?
Die Mieter haben demnach kein Recht auf Mietminderung bei der Sperre durch den Versorger und der Entfernung der Stromzähler aufgrund eines Zahlungsverzugs durch den Mieter. Dies gilt dann, wenn der Mieter als Vertragspartner mit dem Stromlieferanten in Rückstand gekommen ist.
Ist der Vermieter verpflichtet die Miete zu kürzen?
Der Vermieter ist dazu verpflichtet, die Wohnung in dem vertragsgemäßen Zustand zu erhalten. Die Miete zu kürzen, liegt im Ermessen des Mieters. Als Orientierungshilfe dient eine Mietminderungstabelle. Der Mangel sollte beim Vermieter angezeigt werden. Diese Mangelanzeige markiert den Zeitpunkt, ab dem eine Minderung anzusetzen ist.
Ist die Miete nicht pünktlich oder vollständig bezahlt?
Mieter, die die Miete nicht, nicht pünktlich oder nicht vollständig zahlen sind für Vermieter ein großes Ärgernis. Oft steht dem Vermieter ein langer Zeit, Kosten- und Nerven raubender Weg bevor, bis er die Mietzahlung tatsächlich erhält.