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Wie bekommt man ein annäherungsverbot?
Ein Annäherungsverbot kann per einstweiliger Anordnung durch das Familiengericht erlassen werden. Ziel dieses Verbotes ist es, ein Opfer vor Übergriffen durch einen Täter zu schützen. Die Unterlassungen bestimmen, wie weit sich der Täter vom Opfer fernhalten muss.
Wie beantragt man ein Kontaktverbot?
Ein Kontaktverbot kann ein Amtsgericht auf Antrag des Klägers nach § 1 und § 2 Gewaltschutzgesetz erlassen. Des Weiteren kann die Polizei im Rahmen der Gefahrenabwehr ein vorläufiges Kontaktverbot aussprechen. Es gilt nur im Verhältnis zwischen natürlichen Personen und ist in der Regel zeitlich befristet.
Wann bekommt man Kontaktverbot?
Der Grund eines Kontaktverbots liegt maßgeblich im Schutz des Opfers vor Beeinträchtigungen bzw. Schädigungen, wie beispielsweise Belästigungen, Angriffen, Freiheitsberaubungen und Nachstellungen durch den Aggressor.
Wie kann man eine einstweilige Anordnung beantragen?
Für solche Fälle besteht die Möglichkeit, beim Sozialgericht eine „einstweilige Anordnung“ zu beantragen. Das ist so etwas wie eine vorläufige Entscheidung des Gerichts: Wenn das Gericht eine einstweilige Anordnung erlässt, muss die Behörde erst einmal tun, was das Gericht entschieden hat.
Warum befragt das Gericht den Antragsgegner nicht?
In der Regel befragt das Gericht den Antragsgegner nicht, bevor es eine einstweilige Verfügung oder eine einstweilige Anordnung erlässt – der Antragsteller muss dem Beschuldigten folglich nicht entgegentreten.
Wie verbietet sich eine Anordnung dem Antragsgegner?
Diese Anordnung verbietet dem Antragsgegner, also dem Stalker, sich in einem bestimmten Radius der Wohnung, dem Arbeitsplatz oder anderen möglichen Orten, an denen sich das Opfer aufhält, zu nähern oder sich in einem bestimmten Umkreis aufzuhalten.
Wie lange kann eine solche Anordnung befristet sein?
Eine solche Anordnung kann befristet sein. Sie gilt längstens bis zur Entscheidung „in der Hauptsache“. Das bedeutet, dass sie maximal so lange gilt, bis das normale Verfahren (meistens Widerspruch und Klage) rechtskräftig abgeschlossen ist.