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Wer haftet bei Fensterschaden?

Wer haftet bei Fensterschäden?

Ja – das ist im Mietrecht festgehalten. Der Mieter muss also laut Mietrecht so lange warten, bis der Vermieter oder die Vermieterin Teile des Fensters oder das gesamte Bauelement austauscht bzw. Sollten Teile des Fensters durch das eigene Handeln des Mieters kaputt gegangen sein, so zahlt der Mieter die Schäden.

Kann man die Glasversicherung auf den Mieter umlegen?

In den Nebenkosten darf die Gebäudeversicherung also angesetzt werden; sie gehört damit zu den sogenannten umlagefähigen Kosten. Neben der Gebäudeversicherung zählen auch eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sowie eine Öltank- und die Glasversicherung zu den umlagefähigen Versicherungen.

Wie kann der Vermieter die Reparatur einer Glasscheibe ersetzen?

Die in solchen Fällen entstehenden Reparaturkosten kann sich der Vermieter vom Mieter als Schadenersatz ersetzen lassen. Dies gilt natürlich auch für vorsätzlich verursachte Glasschäden. – der Vermieter ist immer für die Instandsetzung zuständig. Die Reparatur einer Glasscheibe ist keine Kleinreparatur.

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Wer haftet für unsachgemäße Gebrauchsspuren?

Der Eigentümer haftet für Schäden, die durch einen unsachgemäßen Gebrauch entstehen, gegenüber der Eigentümergemeinschaft. Er kann diese natürlich seinem Mieter in Rechnung stellen. So dies zulässig ist. Eine Reinigung der Fussspuren durch gehen über den Flur als es draussen geregnet hat, wird wohl schwerlich zu ersetzen sein.

Welche Wohnungseigentümer haften für schuldhaftes Handeln?

Ferner haftet er den anderen Wohnungseigentümern für ein schuldhaftes Handeln seines Mieters nach § 278 BGB. Dabei kommt es nicht auf ein Verschulden des Vermieters an, sondern lediglich darauf, dass man den Mietern ihr Handeln vorwerfen kann.

Ist die Schuld des Vermieters nicht nachweisbar?

Trifft den Mieter keine Schuld, bzw. ist die Schuld des Mieters vom Vermieter nicht nachweisbar, dann ist der Glasschaden vom Vermieter auf seine Kosten zu beseitigen. Der Vermieter kann ggf. seine Gebäudeversicherung in Anspruch nehmen.