Menü Schließen

Ist es verboten uber sein Gehalt zu reden?

Ist es verboten über sein Gehalt zu reden?

Eine Klausel im Arbeitsvertrag, die Beschäftigten verbietet über ihr Gehalt zu reden, ist unwirksam. Denn der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, seine Beschäftigten nicht unangemessen zu benachteiligen (§ 307 Bürgerliches Gesetzbuch).

Ist Gehalt vertraulich?

Arbeitnehmer sind grundsätzlich zur Geheimhaltung hinsichtlich wichtiger Betriebsinterna verpflichtet. Eine spezielle Geheimhaltungspflicht über das Gehalt wird im Allgemeinen von den Gerichten für unwirksam erachtet. Mitarbeiter der Personalabteilung sind demgegenüber zum Stillschweigen über das Gehalt verpflichtet.

Sind Arbeitsverträge vertraulich?

Es bedarf keiner ausdrücklichen Klausel über die Verschwiegenheit oder Geheimhaltung im Arbeitsvertrag. Auch ohne eine schriftliche Vereinbarung, die zum Schweigen oder Geheimhalten im Arbeitsvertrag verpflichtet, ist der Arbeitnehmer nicht berechtigt, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse an Dritte weiterzugeben.

Haben Personaler Schweigepflicht?

Allgemein gilt die Verschwiegenheitspflicht bei Informationen, die eine Firma im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses über den Mitarbeiter in Erfahrung gebracht hat. Beispiele für persönliche Daten eines Mitarbeiters, die HR-Mitarbeiter nicht an dritte Personen weitergeben dürfen, sind: Schwangerschaft. Krankheit.

LESEN SIE AUCH:   Welche Einflusse konnen das Wachstum eines Baumes storen?

Was darf man über seine Arbeit erzählen?

Generell sind Betriebsgeheimnisse all solche Umstände, die nur einem gewissen Personenkreis bekannt sind und an denen das Unternehmen ein wirtschaftliches Interesse hat. Abzugrenzen davon sind offiziell zugängliche Informationen.

Ist das Gehalt personenbezogene Daten?

Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) wie auch die EU-DSGVO schützen personenbezogene Daten – und damit fast alle Informationen, um die es in der Lohnabrechnung geht: Vom Namen, dem Wohnort und der Kontonummer des Beschäftigten über seine Arbeitszeiten, die berufliche Tätigkeit, Arbeits-, Urlaubs- und Krankenzeiten bis …