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Was ist eine Teilung eines gemeinsamen Eigentums?

Was ist eine Teilung eines gemeinsamen Eigentums?

Eine Teilung des gemeinsamen Eigentums kann abhängig von der Art der Bebauung auf verschiedene Weise gestaltet werden. Das Grundstück oder die Immobilie muss aber für eine Aufteilung groß genug sein. Ein zu kleines Grundstück oder Haus (z. B. ein Bungalow mit nur einer Ebene) kommt für eine Realteilung nicht in Betracht.

Ist eine gemeinsame Eigentumswohnung möglich?

Anders als eine größere Immobilie oder ein Grundstück lässt sich eine Eigentumswohnung grundsätzlich nicht teilen. Eine Ausnahme ist denkbar bei einer sehr großen Eigentumswohnung, die sich in zwei abgeschlossene Wohneinheiten teilen lässt. In der Praxis kommen für eine gemeinsame Eigentumswohnung daher meist folgende Vorgehensweisen in Betracht:

Was ändert eine Trennung an den Eigentumsverhältnissen?

Eine Trennung alleine ändert nichts an den Eigentumsverhältnissen. Nichts desto trotz ergeben sich bei Ehepaaren, die Wohneigentümer sind, bereits in einer Trennungssituation zahlreiche Fragen: beispielsweise wer auszieht und wer (vorerst) im Haus/ der Wohnung bleiben kann, wie die laufenden Kosten und Hypothekarzinsen aufgeteilt werden usw.

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Was hilft bei einer gemeinschaftlichen Teilung eines Grundstücks?

Bei einer solchen gemeinschaftlichen Teilung eines Grundstücks sind viele Streitpunkte möglich. Insbesondere die Nutzungsrechte, Kosten und Lasten können und sollten klar geregelt sein. Anderenfalls hilft die gesetzliche Regelung – bis hin zur Beendigung der Gemeinschaft.

Was gehört zum Gemeinschaftseigentum?

Sie werden unter dem Begriff Gemeinschaftseigentum zusammengefasst. Dazu zählen beispielsweise das Treppenhaus und die Flure, ohne die ein Betreten der Wohnung nicht möglich wäre, oder die gemeinsam genutzte Heizungsanlage. Die Heizkörper gehören dagegen zum Sondereigentum.

Welche Maßnahmen werden in der Eigentümerversammlung beschlossen?

Alle Maßnahmen zur Neugestaltung, Modernisierung oder Reparatur beruhen auf gemeinsamen Entscheidungen, die in der sogenannten Eigentümer­versammlung beschlossen werden. Die Wohnungsinhaber können sich dabei in Bezug auf die Planung, Durchführung und Umverteilung der Kosten verständigen.

Was bedeutet das Eigentum in der Wohnung?

Das Eigentum bezieht sich in diesem Sinne auf das durch die anderen Miteigentümer eingeräumte Recht, die Wohnung ausschließlich zu nutzen. Wie der Rest der Immobilie genutzt werden darf, wird im Wohnungseigentumsvertrag vereinbart.

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