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Wie sauber muss die Wohnung bei Auszug sein?

Wie sauber muss die Wohnung bei Auszug sein?

Der Mieter muss die Wohnung leer und sauber übergeben. Er darf nach dem Mietrecht bei Auszug auch keine Gegenstände zurücklassen. Ist die Wohnung leer, muss sie nach den meisten Mietverträgen „besenrein“ übergeben werden. Ein kurzes Fegen mit dem Besen reicht hier aber nicht aus.

Was muss man bei Auszug putzen?

Eine gängige Regel in Mietverträgen ist, dass die Wohnung bei Auszug “besenrein” übergeben werden muss. Anders als der Begriff annehmen lässt, sollten Böden gewischt bzw. gesaugt, Heizkörper, Fenster und Türen abgewischt und Küchen und Badmöbel gereinigt worden sein.

Wie ist der Vermieter verpflichtet die Wohnung zu nutzen?

Prinzipiell ist der Vermieter verpflichtet, dass Sie als Mieter die Wohnung gemäß den vertraglichen Vereinbarungen auch nutzen können. Das bedeutet, er ist für die Instandsetzung zuständig sowie für Mängel, welche der Mieter oder dessen Besuch nicht selbst verschuldet haben.

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Wie muss der Vermieter seinen neuen Wohnsitz anmelden?

Nach den gesetzlichen Vorschriften muss der Mieter seinen Wohnsitz anmelden. Damit er diesen nicht einfach vortäuschen kann, verpflichtet das Bundesmel­de­gesetz den Vermieter, dem Mieter den neuen Wohnsitz zu bestätigen. Der Mieter muss diese Bescheinigung des Vermieters bei der Ummeldung der Gemeinde oder Stadt vorlegen.

Wie tritt der neue Vermieter in das Mietverhältnis ein?

Das bedeutet, tritt der neue Vermieter während der laufenden Abrechnungsperiode in das Mietverhältnis ein, ist er für die Abrechnung des gesamten Jahres verantwortlich, auch für den Zeitraum vor dem Eigentümerwechsel, in dem er noch nicht Eigentümer war.

Wie kommt es zu Auseinandersetzungen zwischen Vermietern und Vermietern?

Geht es zum Beispiel um die Nebenkostenabrechnung oder die Mietkaution, kommt es verhältnismäßig sehr häufig zu Auseinandersetzungen zwischen Mieter und Vermieter, die auch vor Gericht landen. Wenn Sie den Vermieter grundlos anzeigen, droht Ihnen unter Umständen eine Kündigung.