Wie kann der Vermieter die Wohnung bewohnbar halten?
Er muss generell einen vertragsgemäßen Gebrauch ermöglichen, also das Bewohnen der Wohnung. Der Vermieter hat jedoch nicht nur die Pflicht, die Wohnung bei der Übergabe bewohnbar zu präsentieren, sondern auch, sie in diesem Zustand zu halten.
Was gilt für den eigentlichen Vermieter der Wohnung?
Das gilt zunächst einmal auch für den eigentlichen Eigentümer der Wohnung, den Vermieter. Auch der Vermieter muss also das Einverständnis des Mieters abwarten, wenn er die Wohnung betreten möchte, und kann nicht aus Prinzip Einlass fordern.
Wie ist die Befugnis an Vermieter geknüpft?
Zudem ist die Befugnis an mehrere Bedingungen geknüpft, da gemäß § 535 Absatz 1 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) mit dem Mietvertrag der „Gebrauch der Mietsache“ an den Mieter einhergeht. Ein Vermieter muss ein berechtigtes Interesse an der Besichtigung einer Wohnung haben. Dies ist der Fall, wenn…
Wie oft ist der Vermieter Zutrittsberechtigt?
Wie oft der Vermieter zutrittsberechtigt ist, hängt davon ab, wie häufig er einen triftigen Grund hat, die Wohnung zu besichtigen. Möchte der Vermieter die Wohnung verkaufen, müssen Mieter dreimal im Monat einen Besichtigungstermin dulden (siehe Frage 7 ).
Wie kann der neue Vermieter die Miete erhöhen?
Auch hat der neue Vermieter, nach Abschluss der Renovierungsarbeiten das Recht die Miete entsprechend der Renovierungen zu erhöhen. Wenn der Komfort der Wohnung erhöht wurde, darf der Vermieter eine höhere Miete verlangen. Diese muss jedoch angemessen sein.
Wie lange darf die mietmiete überschritten werden?
Das heißt, sie darf innerhalb von drei Jahren um maximal 15 oder 20 Prozent steigen. Das ist regional unterschiedlich. Ein anderer Richtwert ist die ortsübliche Vergleichsmiete, diese darf ebenfalls nicht überschritten werden. Will der neue Vermieter die Wohnung modernisieren, muss er das dem Mieter zuvor schriftlich ankündigen.
Wie besteht ein Kündigungsrecht für den neuen Vermieter?
Ein Kündigungsrecht besteht für den neuen Vermieter nur in den gesetzlich aufgeführten Fällen. Hierzu zählt der wohl bedeutendste Fall, der Eigenbedarf. Dieser muss besonders begründet werden. Außerdem hat der neue Vermieter die Kündigungsfristen zu beachten, die je nach Länge der Mietdauer bei neun Monaten liegen kann.