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Wie weit muss ein Baum von der Grundstücksgrenze weg sein?
Für großkronige, stark wachsende Bäume gilt meistens ein Abstand von vier bis fünf Metern, gemessen von der Grundstücksgrenze zur Mitte des Baumstammes. In den ersten fünf Jahren nach der Pflanzung kann der Nachbar, wenn ein Baum zu nah an der Grundstücksgrenze gepflanzt ist, dessen Beseitigung verlangen.
Wie weit vom Zaun pflanzen?
Im Allgemeinen lassen sich folgende Faustregeln herauslesen: Pflanzen bis zu 100 cm Höhe müssen einen Abstand von mindestens 25 cm wahren. Pflanzen ab 101 cm bzw. 150 cm Höhe haben eine Entfernung von mindestens 50 cm einzuhalten.
Wie weit muss eine Hecke vom Zaun weg gepflanzt werden?
Ab 101 bis 150 Zentimeter Höhe ist eine Distanz von 50 Zentimeter einzuhalten. Wird die Hecke höher als 15 Zentimeter müssen Sie einen Abstand von wenigstens 75 Zentimeter wahren. Erreicht die Hecke eine Höhe von drei Metern, muss sie zumindest einen Meter von der Grenze entfernt gepflanzt werden.
Wie hoch darf eine Hecke sein?
Wie hoch eine Hecke sein darf, richtet sich nach den jeweiligen Bestimmungen eines Bundeslandes. In Bayern gilt eine maximale Höhe von zwei Metern. Doch gilt diese Verpflichtung auch für den Rückschnitt von Obstbäumen, muss die maximale Höhe von zwei Metern immer unterschritten werden und kann der Anspruch hierauf auch verjähren?
Welche Hecken dürfen an die Grenze gestellt werden?
Sogenannte tote Hecken dürfen – wie auch Holzwände und Mauern – an die Grenze gestellt werden. Auch Spaliere dürfen an diese gezogen werden. Die Maximalhöhe beträgt 150 cm.
Wie wachsen die Wurzeln einer Hecke über die Grundstücksgrenze?
Die Wurzeln der Hecke wachsen über die Grundstücksgrenze Wachsen die Wurzeln einer Hecke bis auf das Nachbargrundstück, können sie dort unter anderem Gehwegplatten anheben oder Rohrleitungen schädigen. Dann hat der Nachbar das Recht die Wurzeln bis zur Grundstücksgrenze zu kürzen.
Wie verdoppelt sich der Grenzabstand bei einer Heckenhöhe über zwei Meter?
Bei Hecken bis zu 1,5 m Höhe verdoppelt sich dieser auf 0,50 m. Hecken, die bis zu zwei Meter hoch wachsen sollen, müssen 0,75 Meter vom Nachbargrundstück entfernt gepflanzt werden. Bei einer Heckenhöhe von über zwei Metern berechnet sich der Grenzabstand so: 0,75 m zuzüglich der jeweiligen Mehrhöhe über zwei Meter.