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Was sind verlangerungsklauseln im Mietvertrag?

Was sind verlängerungsklauseln im Mietvertrag?

Verlängerungsklauseln, die den befristeten Mietvertrag automatisch verlängern, sind in ab dem 01.09.2001 abgeschlossenen Mietverträgen ungültig. Im Mietvertrag kommt es auf die Details an. Nutzen Sie deshalb vom Fachanwalt für Mietrecht erstellte Mustervorlagen. Bei ImmoScout24 gibt es diese kostenlos und inklusive Haftungsübernahme.

Wie kann ein befristeter Mietvertrag verlängert werden?

Ein befristeter Mietvertrag kann beliebig – auch über Jahrzehnte hinweg – verlängert werden. Es sind aber die Erfordernisse des § 29 (1) Ziff. 3 MRG einzuhalten, wonach die Befristung schriftlich erfolgen und die Befristung mindestens drei Jahre betragen muss.

Kann der Vermieter den Mietvertrag nicht einseitig auflösen?

Dies hat insbesondere zur Folge, dass der Mietvertrag lediglich im Falle des Vorliegens wichtiger Kündigungsgründe (Zinsrückstand etc.) gemäß § 30 Abs 2 MRG aufgelöst werden kann. Sollte vom Mieter kein wichtiger Kündigungsgrund gesetzt werden, kann der Vermieter daher den Mietvertrag auch nicht einseitig auflösen.

Wie lange muss der Mietvertrag abgeschlossen werden?

Nach dieser Bestimmung muss der Mietvertrag zumindest für die Dauer von drei Jahren abgeschlossen werden (Schriftformgebot), andernfalls weitreichende Konsequenzen drohen. Werden die Bestimmungen zur Mindestbefristung nicht eingehalten, gilt der Vertrag nämlich als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

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Wie lange verlängert sich das Mietverhältnis?

Im § 545 BGB ist geregelt, dass sich das Mietverhältnis in diesem Fall auf unbestimmte Zeit verlängert. Der Gesetzgeber räumt eine Frist von zwei Wochen ein, innerhalb derer Sie als Vermieter Ihren Gegenwillen gegen die Fortsetzung des Mietverhältnisses ausdrücken können.

Wie kann ich einen Mietvertrag vorzeitig kündigen?

Bei Wohnungen im Voll- und Teilanwendungsbereich des MRG und im Anwendungsbereich des WGG haben Mieterinnen und Mieter jedoch die Möglichkeit einen befristeten Mietvertrag vorzeitig zu kündigen. Eine Kündigung ist nach Ablauf eines Jahres jederzeit unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten ohne Angabe von Gründen möglich.