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Wie lange darf man bei Eigenbedarf nicht mehr vermieten?
Auch bei der Eigenbedarfskündigung hat das BGB entsprechende Fristen festgelegt (§ 573 c BGB). Generell erklärt § 577 eine Sperrfrist von mindestens drei Jahren des Mietverhältnisses bevor eine Kündigung wegen Eigenbedarf ausgesprochen werden kann.
Wie lange muss Vermieter bei Eigenbedarf in der Wohnung wohnen?
Es gibt keine gesetzlichen Fristen dafür, wie lange die Person, der eine Eigenbedarfskündigung ausgesprochen wurde, in der Wohnung verbleiben muss. Sofern die Eigenbedarfskündigung nicht rechtsmissbräuchlich oder vorgetäuscht war, kann sie je nach Einzelfall dennoch wirksam sein.
Wie lange Zeit nach eigenbedarfskündigung?
Fristgerecht wegen Eigenbedarf kündigen: Die gesetzliche Kündigungsfrist nach § 573 c BGB variiert je nach Dauer des Mietverhältnisses: Bei einer Mietdauer von weniger als 5 Jahren: Kündigungsfrist von 3 Monaten. Bei einer Mietdauer von 5 – 8 Jahren: Frist von 6 Monate. Mietdauer länger als 8 Jahre: 9 Monate Frist.
Ist der Vermieter nicht einverstanden mit der Erhöhung der Miete?
Wenn der Mieter der Erhöhung der Miete nicht zustimmt, muss der Vermieter ihn auf Zustimmung verklagen. Haftungsrechtlich ist zu beachten, dass der Mieter für den Besuch wie für eigenes Verhalten haftet (§ 278 BGB). Kommt es z.B. zu Schäden an der Mietsache, so ist der Mieter so zu behandeln, als hätte er den Schaden verursacht.
Wie lange können sie sich als Vermieter noch Zeit lassen?
Wie lange Sie sich als Vermieter noch Zeit lassen können, ist vom Einzelfall abhängig. Das Mietrecht gibt für die Kaution hier keinen eindeutigen Zeitraum vor. Üblicherweise wird von drei bis sechs Monaten ausgegangen.
Wie lange kann der Vermieter die Nebenkostenabrechnung erleiten?
Der Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, die Nebenkostenabrechnung innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf der Abrechnungsperiode dem Mieter zuzuleiten. Dabei kann es vorkommen, dass der Vermieter nicht alle Nebenkosten erfassen kann.
Warum muss der Vermieter sein Mieter besuchen?
Der Vermieter muss es dulden, dass sein Mieter Besucher hat. Es ist nicht Sache des Vermieters, darüber zu entscheiden, wer den Mieter besucht, sofern nicht die Belange des Vermieters oder der Mitbewohner beeinträchtigt werden. Bestehen also Gefahren für das Haus oder den Hausfrieden, so müssen diese nicht geduldet werden.