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Wie mietkautionskonto eroffnen?

Wie mietkautionskonto eröffnen?

Wenn Sie als Mieter ein Mietkautionskonto eröffnen möchten, führt Sie der erste Weg zu Ihrer Bank. Dort können Sie mithilfe Ihres Ausweises oder Reisepasses ein Sparbuch oder Sparkonto eröffnen. Beachten Sie dabei, dass es einen Unterschied zwischen Girokonto und Sparkonto gibt.

Wie lange kann ein Vermieter die Kaution zurückbehalten?

Laut AG Potsdam [ Urteil v. 28.01.2010, Az.: 26 C 315/09] kann der Vermieter die Kaution über sechs Monate einbehalten. Ist die Betriebskostenabrechnung nach einem Jahr noch nicht erfolgt, darf der Vermieter die Kaution sogar noch länger behalten.

Kann der Vermieter die Mietkaution Zahlen?

Möchte der Vermieter den Mieter verpflichten, Mietkaution zu zahlen, so muss dies im Mietvertrag oder in einer Anlage zum Mietvertrag vereinbart werden. Ist dies nicht der Fall, kann der Vermieter nicht nachträglich noch auf eine Kaution bestehen, wenn das Mietverhältnis bereits begonnen hat.

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Warum muss der Vermieter die Kaution anlegen?

Da gemäß Mietrecht die Kaution dem Mieter gehört und für den Vermieter nur eine Sicherheit darstellt, muss der Vermieter nach dem Mietrecht die Kaution anlegen. Diese Anlage hat insolvenzfest und getrennt von seinem Privat- oder Geschäfts­vermögen zu erfolgen.

Ist der Mieter verpflichtet, die Kaution zu zahlen?

Der Mieter kann nicht verpflichtet werden, die Kaution vor dem Mietvertrag zu zahlen. Stattdessen ist diese erst zu Beginn des Mietverhältnisses fällig (nicht zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags). Der Mieter hat das Recht, die Mietkaution in Raten zu zahlen:

Ist die Kaution auf das Konto des Vermieters überwiesen?

Vorgesehen ist, dass der Mieter die Kaution auf ein separates Konto des Vermieters überweist, das nur dafür angelegt wurde. Denn es handelt sich hierbei um eine Sicherung, die der Vermieter zwar für die Dauer des Mietverhältnisses verwaltet, aber die ihm nicht gehört.