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Kann ich meine Wohnung teurer untervermieten?

Kann ich meine Wohnung teurer untervermieten?

Wer allgemein Wohnraum an einen Untermieter vermieten möchte, sollte maximal 20 \% an Untermiete mehr verlangen, als er selbst an den eigenen Vermieter bezahlt. Berechnungsgrundlage ist im Idealfall die Wohnfläche.

Was muss ich beachten wenn ich Untervermiete?

Ein Untermietvertrag sollte folgende Punkte enthalten:

  • Namen der Vertragsparteien,
  • genaue Bezeichnung der Wohnung (Anschrift, Stockwerk),
  • die zu zahlende Miete und Nebenkosten sowie die Kaution,
  • Bezugnahme auf den Hauptmietvertrag, insbesondere auf die Regelung zu den Schönheitsreparaturen,

Was muss ich bei einer Untervermietung beachten?

Was ist ein Untermietvertrag?

In einem Untermietvertrag verpflichtet sich der Mieter einer Immobilie, einen Teil davon an eine weitere Person untervermieten; diese verpflichtet sich in der Regel dazu, für die Nutzung des Wohnraums Miete an den Hauptmieter zu entrichten.

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Wie hat der Mieter Anspruch auf Untervermietung?

Nach § 553 Abs. 1 BGB hat der Mieter in bestimmten Fällen einen – notfalls auch gerichtlich durchsetzbaren – Anspruch auf die Erlaubnis zur Untervermietung. Voraussetzung für diesen Anspruch ist, dass nach Abschluss des Mietvertrages ein „berechtigtes Interesse“ an einer Untervermietung entsteht.

Welche Klauseln gibt es für den Mietvertrag zur Untermiete als Vorlage?

Wichtige Klauseln für den Mietvertrag zur Untermiete als Vorlage: Der Mieter darf die Wohnung nur mit Erlaubnis des Vermieters an eine dritte Person unterver­mieten. Ausgeschlossen ist die Unterver­mietung der gesamten Wohnfläche, die Überbelegung der Wohnung durch die Unterver­mietung und die Unterver­mietung an Touristen.

Hat der Hauptmieter einen gesetzlichen Anspruch auf Untermiete?

Grundsätzlich hat der Hauptmieter einen gesetzlichen Anspruch auf die Unterver­mietung – sofern ein „berechtigtes Interesse“ nach § 553 Abs. 1 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) besteht. Das gilt beispielsweise, wenn der Abschluss eines Mietvertrags zur Untermiete wirtschaftliche Gründe hat oder der Lebenspartner einziehen möchte.

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