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Wer ist fur Brandschutzkonzept verantwortlich?

Wer ist für Brandschutzkonzept verantwortlich?

Brandschutz ist Chefsache! Für die betriebliche Sicherheit im Unternehmen und in den Arbeitsstätten ist der Unternehmer bzw. Arbeitgeber verantwortlich. Brandschutz ist unabhängig von Art und Größe des Betriebes im eigenen Interesse Chefsache.

Sind Feuerlöscher in Mietshaus Pflicht?

Antwort: Grundsätzlich sind Feuerlöscher in Mehrfamilienhäuser keine Pflicht! Häufig sind in Mehrfamilienhäuser jedoch technische Einrichtungen wie Feuerstätten oder Blockheizkraftwerke vorhanden, für die das Vorhalten von tragbaren Feuerlöschern vorgeschrieben ist.

Wer ist für den Brandschutz im Betrieb zuständig?

Brandschutz/-beauftragter /-wart /-gruppe. Arbeitgeber haben Personen zu bestellen, die für die Brandbekämpfung und Evakuierung der Arbeitnehmer zuständig sind. Eine ausreichende Anzahl von Arbeitnehmern muss mit der Handhabung der Feuerlöscheinrichtungen vertraut sein.

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Wer überprüft den Brandschutz?

Gemäß § 66 MBO müssen Brandschutznachweise bei Sonderbauten, bei Mittel- und Großgaragen sowie bei Gebäuden der Gebäudeklasse 5 von der Bauaufsicht oder von Prüfingenieuren (in manchen Bundesländern auch von Prüfsachverständigen) für den Brandschutz geprüft werden [bauaufsichtlich geprüft/durch einen …

Wo müssen Feuerlöscher angebracht werden?

Anbringung vorzugsweise in Fluchtwegen, im Bereich der Ausgänge ins Freie, an den Zugängen zu Treppenräumen oder an Kreuzungspunkten von Verkehrswegen/Fluren. Um einen schnellen Zugriff zu gewährleisten, sollte die Entfernung von jeder Stelle zum nächstgelegenen Feuerlöscher nicht mehr als 20 m betragen.

Was ist der Auftrag des Vermieters für den Brandschutz?

Brandschutz aus Sicht des Vermieters Vermieter haben den klaren Auftrag, für Ordnung und Sicherheit in ihrem Haus zu sorgen. Dies gilt auch in Bezug auf den Brandschutz und umfasst beispielsweise die Sicherung von Fluchtwegen, die Anbringung von Rauchmeldern und Feuerlöschern oder die Beseitigung etwaiger Brandgefahren.

Ist der Vermieter verantwortlich für den Brandschutz im Treppenhaus?

Für den Brandschutz im Treppenhaus ist hauptsächlich der Vermieter verantwortlich. Nein, bundeseinheitliche gesetzliche Vorgaben zum Brandschutz in Treppenhäusern gibt es nicht. Dies ist Ländersache und wird unter anderem durch die Landesbrandschutzverordnungen geregelt. Nein, das Mietrecht regelt im Treppenhaus den Brandschutz nicht einheitlich.

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Was gilt für den Brandschutz?

Dies gilt auch in Bezug auf den Brandschutz und umfasst beispielsweise die Sicherung von Fluchtwegen, die Anbringung von Rauchmeldern und Feuerlöschern oder die Beseitigung etwaiger Brandgefahren.

Was gilt für den Brandschutz in einer Mietwohnung?

So muss für den Brandschutz in einer Mietwohnung seit August 2014 ein Rauchmelder in jedem Wohnraum installiert sein. Diese Pflicht gilt ohne Außnahme in Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Saarland, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Hessen.