Wie erfolgt die Rückzahlung der Kaution?
Die Rückgabe oder auch Rückzahlung der Kaution erfolgt in der Regel bei dem Ende des Mietverhältnisses. Hierbei erfolgt eine Teilzahlung der Kautionssumme, bis die Nebenkosten für das Abrechnungsjahr feststehen.
Was ist die Grundvoraussetzung für die Einbehaltung der Kaution?
Eine Grundvoraussetzung für die Einbehaltung ist zunächst, dass die Kaution vertraglich vereinbart wurde. Erfolgte die Zahlung ohne eine solche, kann das bedeuten, dass Vermieter die unrechtmäßig gezahlte Mietkaution nicht einbehalten dürfen. Verursachen Mieter Schäden, kann der Einbehalt der Kaution gerechtfertigt sein.
Wie ist die Frist für die Rückzahlung der Mietkaution einbehalten?
In der Regel wird die Rückzahlung in einer Frist festgelegt und kann innerhalb dieser geltend gemacht werden. Achtung: Der Anspruch des Mieters auf Rückzahlung der Kaution ist nach drei Jahren verjährt, wenn diese bis dahin nicht zurück gefordert wurde. 1 Wie ist die Frist für die Mietkaution Rückzahlung? 3 Mietkaution einbehalten – was nun?
Wie lange ist die Kaution für die Nebenkosten möglich?
So ist es durchaus möglich, dass Vermieter die Kaution für die Nebenkosten einbehalten, bis die Abrechnung vorliegt. Das ist bis zu zwölf Monate nach dem Abrechnungszeitraum möglich.
Wie lange dauert die Zurückbehaltung der Kaution?
Es müssen Umstände vorliegen, die eine längere Zurückbehaltung der Kaution über die 6 Monate hinaus rechtfertigen. Insofern muss auch die längere Frist für den Mieter zumutbar sein. In diesem Zusammenhang ist es immer ratsam, dass der Vermieter den Mieter über eventuell noch ausstehende Betriebskosten zu informieren hat.
Wie lange ist die Kaution abzustellen?
Dabei ist jedoch auch immer auf den Einzelfall abzustellen. Es müssen Umstände vorliegen, die eine längere Zurückbehaltung der Kaution über die 6 Monate hinaus rechtfertigen. Insofern muss auch die längere Frist für den Mieter zumutbar sein.
Wie lange muss die Kaution zurückgehalten werden?
Diese Frist ist nicht gesetzlich festgeschrieben. Etwa drei bis sechs Monate können laut verschiedenen Gerichtsurteilen noch im Rahmen sein. Grundsätzlich muss sich der Vermieter aber bemühen, die Rückzahlung zügig abzuwickeln. Kann die Kaution bis zur Nebenkostenabrechnung zurückgehalten werden?