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Was ist der Grund für den Mietrückstand?
Ob Arbeitslosigkeit oder ein anderer Grund für Mietrückstände: Mieter sollten möglichst rasch den Kontakt zum Vermieter suchen, um das weitere Vorgehen zu besprechen. So lassen sich Konflikte entschärfen und Wege finden, den Mietrückstand wieder auszugleichen – etwa in Form von Ratenzahlungen.
Wie übernehmen die Behörden die Zahlung der Mietrückstände?
Die Behörden übernehmen im Regelfall die Zahlung der Mietrückstände, wenn ein entsprechender Antrag auf Mietschulden-Übernahme gestellt wird. Am sinnvollsten ist es, die Summe für den Mietrückstand anderweitig zu beschaffen – etwa über die Familie – um die Zahlung auszugleichen.
Ist die Miete unberechtigt oder zu hoch gemindert?
Hat der Mieter die Miete unberechtigt oder zu hoch gemindert, kann dies als Rückstand ausgelegt werden. Auch regelmäßige unpünktliche Zahlungen können eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Davor muss der Vermieter dem Mieter allerdings eine Abmahnung schicken.
Was kostet eine Mietrechtsberatung im Einzelfall?
Mietrechtliche Beratung im Einzelfall bieten wir zu einem Entgelt von 20 € je Viertelstunde an. Eine vorherige Anmeldung ist erforderlich. Unsere Mietrechtsberatung wird in Kooperation mit dem Mieterbund NRW durchgeführt. Ist der Weg zu weit, die Zeit zu knapp oder die Beratungsstelle geschlossen, erreichen Sie uns auch telefonisch.
Was bedeutet die Insolvenzsicherung der Mietkaution?
Der Grundsatz der Insolvenzsicherung der Mietkaution bedeutet für den Vermieter, dass die Mietsicherheit immer getrennt vom Vermietervermögen anzulegen und zu verwalten ist, um bei Vermieterinsolvenz nicht in die Insolvenzmasse zu fallen. Dieser Grundsatz beschränkt den Vermieter daher in seiner Zugriffsmöglichkeit auf die Kaution.
Wie kann der Vermieter den Restbetrag der Mietkaution zurückziehen?
Der Restbetrag der Mietkaution ist entsprechend an den Mieter zurück zu bezahlen. In dem genannten Beispiel kann der Vermieter die berechtigten rückständigen Zahlbeträge zuzüglich Verzugszinsen geltend machen und vom Kautionsbetrag abziehen.
Ist die Miete zum Fälligkeitstermin gezahlt?
Sobald der Mieter die Miete zum Fälligkeitstermin nicht gezahlt hat, ist er mit seiner Miete im Verzug. Rechtliche Schritte kann der Vermieter deswegen allerdings noch nicht einleiten.
Ist der Mieter mit einem unerheblichen Teil der Miete im Rückstand?
Der Mieter befindet sich mit einem nicht unerheblichen Teil der Miete im Rückstand und hat in mindestens zwei aufeinanderfolgenden Monaten die Miete nicht oder nur unvollständig gezahlt. Der Mieter ist insgesamt mit mehr als einem Mietbeitrag im Verzug, wenn sich der Zeitraum auf mehr als zwei Zahlungstermine erstreckt.