Wann erfolgt die Eigentumsumschreibung im Grundbuch?
Die Eigentumsumschreibung im Grundbuch findet nicht direkt vor Ort statt, wenn Sie die Immobilie kaufen. Nur weil ein Vertrag unterzeichnet wurde, ist das Haus noch lange nicht Ihr Eigentum. Die Umschreibung im Grundbuch findet erst dann statt, wenn der Kaufpreis komplett bezahlt wurde.
Wer zahlt die Eigentumsumschreibung im Grundbuch?
Erst nachdem die Grunderwerbsteuer bezahlt wurde, erhält der Notar die sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung, mit der er die Eigentumsumschreibung im Grundbuch überhaupt bewirken kann. Kostenträger: Üblicherweise zahlt der Käufer die Grunderwerbsteuer, jedoch sind auch andere Vereinbarungen möglich.
Ist der Käufer erst einmal Eigentümer einer Immobilie?
Dennoch bleibt der Verkäufer erst einmal Eigentümer der Immobilie. Als Immobilienbesitzer hat der Käufer jedoch bereits einige Rechte und Pflichten. So ist er beispielsweise dazu berechtigt, die Immobilie zu bewohnen oder sie zu vermieten.
Wann findet ein Eigentumsübergang beim Immobilienkauf statt?
Schließlich findet ein Eigentumsübergang beim Immobilienkauf erst dann statt, wenn der Immobilienkäufer als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen worden ist. Durch den Kaufvertrag wird dabei lediglich die Verpflichtung zu diese Eigentumsverschaffung begründet.
Was bedeutet der Immobilienkaufvertrag?
Wird der Immobilienkaufvertrag unterschrieben, gehen Verkäufer und Käufer damit ein Verpflichtungsgeschäft ein. Das bedeutet: Der Kaufvertrag begründet die Verpflichtung des Käufers, den Kaufpreis zu zahlen. Gleichzeitig verpflichtet er den Verkäufer dazu, dem Käufer das Eigentum an der Immobilie zu verschaffen.
Wie findet der Besitzübergang in der Immobilie statt?
Allerdings findet auch der Besitzübergang unabhängig vom Eigentumsübergang statt. Mit dem Besitzübergang erlangt der Käufer nämlich lediglich die tatsächliche Herrschaft über die Immobilie. Dennoch bleibt der Verkäufer erst einmal Eigentümer der Immobilie. Als Immobilienbesitzer hat der Käufer jedoch bereits einige Rechte und Pflichten.