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Was tun wenn mein Auto abgeschleppt wird?

Was tun wenn mein Auto abgeschleppt wird?

Sollte Ihr Fahrzeug tatsächlich abgeschleppt worden sein und die Polizei kann Ihnen den Verwahrungsort nennen, sollten Sie sich unverzüglich auf den Weg machen, um Ihren Wagen auszulösen. Unter Umständen kann bereits das Abschleppunternehmen Geld von Ihnen verlangen – für Verwahrung und Abschleppkosten.

Woher weiß ich wer mein Auto abgeschleppt hat?

Zunächst sollten Sie die Polizei kontaktieren, um festzustellen, ob Ihr Fahrzeug wirklich abgeschleppt oder doch gestohlen wurde. Dort erhalten Sie auch Auskünfte zum momentanen Standort Ihres PKW, der sich dann meistens bei einem Abschleppdienst befindet.

Wie teuer ist das Abschleppen?

Kosten für den Abschleppdienst Wenn ein Auto abgeschleppt werden muss, ist das nicht nur ärgerlich, es kann auch schnell ins Geld gehen: 10 Kilometer kosten im Schnitt 120 bis 210 Euro, für 30 Kilometer liegt die Rechnung schon bei 180 bis 270 Euro.

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Wann darf ein parkendes Auto abgeschleppt werden?

Auto eingeparkt Die Polizei kann Autos abschleppen lassen, die ein anderes geparktes Auto am Wegfahren hindern. Wenn nicht klar ist, ob das Auto vor oder hinter dem „eingesperrten“ Wagen die Ursache ist, können beide abtransportiert werden.

Kann mein Auto nicht finden?

Ich finde mein Auto nicht. Was kann ich tun? Steht Ihr Auto nicht mehr dort, wo Sie es geparkt haben, sollten Sie zuerst einmal das Ordnungsamt kontaktieren, um herauszufinden, ob Ihr Fahrzeug möglicherweise abgeschleppt wurde. Ist dem nicht so, kann es sein, dass Ihr Kfz vielleicht gestohlen wurde.

Wer darf abschleppen beauftragen?

Der Gesetzgeber berechtigt sowohl den Besitzer, als auch den Eigentümer, den Abschleppdienst zu rufen. Der Besitzer ist üblicherweise der Mieter, da ihm der Parkplatz nicht dauerhaft gehört, er aber aufgrund des Mietvertrages berechtigt ist, den Parkplatz zu benutzen.

Wie hoch sind abschleppkosten bei falschparken?

In der Regel fallen hier wenigstens 100 Euro an, aber auch Kosten von 200 oder 300 Euro sind nicht unüblich. Gemäß eines Urteils des BGH sind die Abschleppunternehmen jedoch verpflichtet, sich an den ortsüblichen Gebühren zu orientieren, wenn sie ihre Preise festlegen (V ZR 229/13).

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