Inhaltsverzeichnis
- 1 Was tun bei irreführender Werbung?
- 2 Unter welchen Voraussetzungen ist der Versand von Werbung an Kunden möglich?
- 3 Ist kostenlose Werbung in Kleinanzeigen Portalen möglich?
- 4 Welche Portale sind die wichtigsten für kostenlose Werbung?
- 5 Was ist für die Werbung verboten?
- 6 Wie soll das Verbot der irreführenden Werbung geschützt werden?
- 7 Was ist das Herzstück des Wettbewerbsrechts und Werberechts?
Was tun bei irreführender Werbung?
Wer mit unwahren Angaben öffentlich irreführend wirbt und dabei den Anschein eines besonders günstigen Angebots hervorrufen will, kann nach § 16 Abs. 1 UWG mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren bestraft werden.
Was darf man in der Werbung?
So dürfen Verbraucher grundsätzlich nur mit ihrer Einwilligung per E-Mail beworben werden – und hier gilt auch eine freundliche Bitte nach Bewertung schon als Werbung. Ohne Einwilligung darf man ausnahmsweise ähnliche Waren oder Dienstleistungen bewerben, wie sie der Adressat bereits einmal erworben hat.
Unter welchen Voraussetzungen ist der Versand von Werbung an Kunden möglich?
Rechtlicher Hintergrund. Grundsätzlich gilt, dass der Versand von Werbe-E-Mails (z.B. Newsletter, etc.) die Einholung einer Einwilligung des betroffenen Empfängers erfordert. Sofern der Empfänger keine ausdrückliche Einwilligung erteilt hat, muss der elektronische Versand von Werbung nicht zwangsläufig unzulässig sein.
Wie kannst du kostenlose Werbung machen?
Um online ein bisschen kostenlose Werbung zu machen, kannst du dein Unternehmen in Branchenbüchern wie zum Beispiel „Gelbe Seiten“ eintragen. Dort wird dir meist ein kostenloser Basis-Eintrag angeboten.
Ist kostenlose Werbung in Kleinanzeigen Portalen möglich?
In Kleinanzeigen Portalen kannst du kostenlose Werbung für deine Produkte und Dienstleistungen schalten. Dort ist es entweder so, dass du meist eine kostenlose Anzeige schalten darfst und für jede weitere bezahlen musst. Oder das deine Anzeige nur für eine bestimmte Dauer aktiv ist und dann kostenpflichtig verlängert werden kann.
Kann man kostenlose Werbung über Gewinnspiele machen?
Kostenlose Werbung über Gewinnspiele. Ein Gewinnspiel ist eine sehr gute Möglichkeit um kostenlose Werbung zu machen. Dieses startest du am besten auf Facebook. Dabei verschenkst du einen oder mehrere Artikel deines Angebotes an einen oder mehrere Gewinner die per Zufall gezogen werden.
Welche Portale sind die wichtigsten für kostenlose Werbung?
Die 10 wichtigsten Kleinanzeigen Portale für kostenlose Werbung: 1 markt.de 2 ebay-kleinanzeigen.de 3 quoka.de 4 die-anzeigen.de 5 anzeigen-strasse.de
Wann ist Werbung unzulässig?
Grundsätzlich gilt: Jede „geschäftliche Handlung, durch die ein anderer Marktteilnehmer in unzumutbarer Weise belästigt wird, ist unzulässig (§ 7 UWG).
Was ist für die Werbung verboten?
Allerdings ist Werbung nicht in jeder Form zulässig. Untersagt ist die belästigende Werbung. Unter diesen Begriff fällt u. a. die unerwünschte Telefon-, Telefax-, E-Mail- und SMS-Werbung. Die unzumutbar belästigende Werbung ist in § 7 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geregelt.
Ist die Werbung für Glücksspiele generell verboten?
Zudem werden Minderjährige besonders geschützt. Jede Art von Werbung, die sich gezielt an Minderjährige oder andere vergleichbar suchtgefährdete Zielgruppen richtet, verboten. Außerdem gilt ein grundsätzliches Werbeverbot für bestimmte Werbeplattformen. So ist die Werbung für Glücksspiele im Internet, Fernsehen und Radio generell verboten.
Wie soll das Verbot der irreführenden Werbung geschützt werden?
Durch das Verbot der irreführenden Werbung sollen somit vom Schutzzweck her die Verbraucher, die vom Unternehmer zu einer geschäftlichen Entscheidung bewogen werden sollen, geschützt werden. Es liegt auf der Hand, dass niemand im Rahmen von Werbung durch irreführende Angaben hereingelegt werden möchte.
Was ist das Hauptziel des Kartellrechts und des GWB?
Eines der Hauptziele des Kartellrechts und des GWB ist es, die Bildung von zu mächtigen Monopolen, speziell Angebotsmonopolen, zu verhindern. Erlangt ein Unternehmen eine Monopolstellung, beherrscht es den Markt und kann selbständig die Preise bestimmen.
Was ist das Herzstück des Wettbewerbsrechts und Werberechts?
Das Herzstück des Wettbewerbsrechts und Werberechts ist das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). „ Unlautere geschäftliche Handlungen sind unzulässig “, heißt es dort in der Generalklausel des Gesetzes.