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Wann ist eine Sache im rechtlichen Sinne verloren?

Wann ist eine Sache im rechtlichen Sinne verloren?

Verlust und Fund Umgangssprachlich bedeutet verloren, dass der Eigentümer nicht weiß, wo die Sache ist. Deshalb definiert die juristische Fachsprache präziser: Eine Sache ist dann verloren, wenn sie nicht herrenlos, aber besitzlos ist.

Was gilt als fundsache?

Dessen Höhe bestimmt sich nach dem Wert der Fundsache: Für einen Fund mit einem Wert von bis zu 500 Euro gibt es fünf Prozent des Wertes (also höchstens 25 Euro), für das, was über diesen Wert hinausgeht, drei Prozent. Wer eine Sache im Wert von 800 Euro findet, kann also 34 Euro als Finderlohn beanspruchen.

Wann gehört gefundenes Geld mir?

Wann Sie Fundsachen anzeigen müssen Auf dem Bürgersteig gefundenes Bargeld oder Fundsachen im Wert von bis zu zehn Euro können Sie behalten, wenn Ihnen der Eigentümer nicht bekannt ist. Nach sechs Monaten gehört der Fund Ihnen, wenn Sie ihn auf Nachfrage nicht verheimlicht haben.

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Ist eine verlorene Sache herrenlos?

Herrenlos ist eine Sache, wenn der Eigentümer in der Absicht, auf das Eigentum zu verzichten, den Besitz der Sache aufgegeben hat (vgl. § 959 BGB@). Hat der Eigentümer den Besitz noch nicht aufgegeben, aber weis er nicht, wo die Sache ist, dann ist die Sache verloren.

Was ist gesetzlicher Eigentumserwerb?

Wer eine Sache zehn Jahre in seinem Eigenbesitz hat, erwirbt das Eigentum daran, § 937 Absatz 1 BGB*. Nach § 958 Absatz 1 BGB* erwirbt derjenige Eigentum, der eine herrenlose bewegliche Sache in Eigenbesitz nimmt. …

Wie gehe ich mit Fundsachen um?

Dann müssen Sie Ihren Fund laut Gesetz bei der zuständigen Behörde abgeben und alle Umstände, die der Auffindung des Eigentümers dienen können, dort anzeigen (§ 965 Abs. 2 BGB). Davon ausgenommen sind nur Sachen mit einem Wert von weniger als zehn Euro.

Wer ist Eigentümer einer Fundsache?

Darf man Fundsachen einfach behalten? Behalten dürfen Sie Fundsachen nicht. Denn aus rechtlicher Sicht ist eine verlorene Sache zwar besitz-, aber nicht herrenlos. Anders als bei Sachen, die jemand absichtlich wegwirft, will der Eigentümer, wenn er etwas verliert, sein Eigentum daran nämlich nicht aufgeben.

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Wie lange muss ein Geschäft Fundsachen aufbewahren?

Aufbewahrung und Versteigerung Das Fundbüro ist laut Gesetz verpflichtet, Fundsachen mindestens vier Wochen bis längstens sechs Monate lang aufzubewahren (Ausnahme: verderbliche Güter oder solche, deren Aufbewahrung mit erheblichen Kosten verbunden ist).