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Ist eine Mietkaution gesetzlich vorgeschrieben?

Ist eine Mietkaution gesetzlich vorgeschrieben?

Gesetzliche Regelung zur Mietkaution: § 551 BGB Der Mieter muss nur dann eine Kaution bezahlen, wenn dies im Mietvertrag (oder in einem Zusatz zum Mietvertrag) vereinbart ist. Die Kaution darf höchstens 3 Monatsmieten betragen.

Wer legt das Mietkautionskonto an?

4. Wer muss die Mietkaution anlegen? Laut §551 BGB zu „Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten“ ist der Vermieter verpflichtet, die Mietkaution getrennt von seinem Vermögen mit einer bei Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Verzinsung anzulegen.

Welche Bank bietet Mietkautionskonto an?

Alle überregionalen Geldhäuser wie Deutsche Bank oder Commerzbank und die regionalen Volks- und Raiffeisenbanken und Sparkassen bieten Mietkautionskonten an. Wer dort (guter) Kunde ist, muss dafür in der Regel keine Gebühren zahlen. Die meisten Direktbanken wie ING oder Consorsbank bieten solche Konten nicht an.

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Wie legt der Vermieter die Kaution an?

Der Hausherr legt die Kaution dort sicher und verzinslich separat vom eigenen Vermögen an. Bei Anlage auf den Vermieter kann der Mieter keinen Freistellungsauftrag stellen, und muss daher die Zinserträge versteuern. Alternativ kann der Mieter das Konto auf seinen Namen anlegen.

Hat der Mieter eine zu hohe Kaution bezahlt?

Wenn der Mieter eine zu hohe Kaution bezahlt hat und dies später erst bemerkt, hat er einen Anspruch auf Rückzahlung der zu viel gezahlten Kaution. Wenn es zwischendurch zu einer Mieterhöhung kommt, darf die Kaution nicht entsprechend erhöht werden und dafür also keine Nachzahlung verlangt werden, selbst dann wenn dies der Mietvertrag vorsieht.

Wie darf die Kaution im Mietvertrag stehen?

Fest steht: Die Höhe der Kaution darf in keinem unangemessenen Verhältnis zum Sicherstellungsinteresse des Vermieters stehen. Anders ausgedrückt: Die Kaution muss dazu dienen, die Risiken des Vermieters zu minimieren und sicher zu stellen, dass die im Mietvertrag getroffenen Vereinbarungen auch eingehalten werden.

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Wann ist die erste Rate der Kaution fällig?

Die erste Rate der Kaution ist somit nach der gesetzlichen Regelung auch erst zum 01.09. fällig. Die beiden folgenden Raten sind zu Beginn des zweiten und dritten Monats zu zahlen. Es ist nicht erforderlich, dass sich die Ratenzahlung aus dem Mietvertrag ergibt.