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Wann muss der Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung leisten Corona?

Wann muss der Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung leisten Corona?

Wie das Entgeltfortzahlungsrecht im Krankheitsfall kennt auch das Entschädigungsrecht des Infektionsschutzgesetzes das Korrektiv des Verschuldens: Wer den Krankheitsfall selbst verschuldet hat, erhält keine Lohnfortzahlung.

Kann der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung verweigern?

Kommt der Arbeitnehmer seinen gesetzlichen Verpflichtungen nicht nach, kann der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung verweigern. Dies ist ärgerlich, wenn das nur deshalb geschieht, weil der Arbeitgeber durch den Arbeitnehmer gehindert wird, einen Schadenersatzanspruch zu realisieren.

Kann ein Arbeitnehmer direkt nach der Krankschreibung in den Urlaub gehen?

Irrtum 6: Arbeitnehmer dürfen nicht direkt nach Ende der Krankschreibung in den Urlaub gehen. „Das ist Unsinn“, sagt Birkhahn. „Wenn der Urlaub genehmigt ist, kann der Mitarbeiter auch direkt nach einer Krankheit seinen Urlaub antreten.“ Irrtum 7: Lässt sich ein Arbeitnehmer im Urlaub krankschreiben, hat das keine Auswirkungen.

Wie lange ist der Urlaubsanspruch gekürzt?

Der Berechnung des Urlaubsanspruchs werden demnach die vollen 12 Monate zugrunde gelegt. Es wird also nicht gekürzt. Der Arbeitnehmer hat also einen Anspruch auf 30 Urlaubstage. Es ist also danach zu unterscheiden, was der Grund für die Nichterbringung der Arbeitsleistung ist.

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Wie besteht der Anspruch auf bezahlte Krankheitstage bei Teilzeit?

Zwar besteht der Anspruch auf bezahlte Krankheitstage auch bei Teilzeit, allerdings müssen sich Teilzeitbeschäftigte daher ebenfalls an die damit verbundenen Pflichten aus dem Entgeltfortzahlungsgesetz halten. An dieser Stelle sind vor allem die Anzeige- und Nachweispflichten aus § 5 EntgFG zu nennen:

Was gilt für die Arbeitsunfähigkeit im Urlaub?

Das gilt auch, wenn sich der Arbeitnehmer im Urlaub befindet, der Zeitraum der Entgeltfortzahlung überschritten ist und auch, wenn der Arbeitgeber schon anderweitig von der Arbeitsunfähigkeit erfahren hat. Die Arbeitsunfähigkeit muss direkt gegenüber dem Vorgesetzten oder dem Personalleiter erfolgen.