Inhaltsverzeichnis
- 1 Warum muss der Arbeitgeber den Kündigungsgrund angeben?
- 2 Ist der Arbeitgeber verpflichtet die Kündigung in der Kündigungserklärung darzulegen?
- 3 Wie liegt der Kündigungsgrund bei der personenbedingten Kündigung?
- 4 Ist eine ordentliche Kündigung ohne Grund möglich?
- 5 Warum muss der Kündigungsgrund nicht angegeben werden?
- 6 Wann kann der Arbeitnehmer die Kündigung anfechten?
Warum muss der Arbeitgeber den Kündigungsgrund angeben?
Der Arbeitgeber muss den Kündigungsgrund nicht angeben. Die Angabe des Grundes der Kündigung ist keine Wirksamkeitsvoraussetzung der Kündigung (so auch das Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.9.2004 EzA § 242 BGB).
Ist der Arbeitgeber verpflichtet die Kündigung in der Kündigungserklärung darzulegen?
Grundsätzlich ist es so, dass der Arbeitgeber in der Kündigungserklärung den Kündigungsgrund nicht angeben muss. Es gibt hiervon einige Ausnahmen (wie z. B. nach § 22 Abs.3 BBiG – Berufungsbildungsgesetz; § 9 III 2 MuSchG). Der Arbeitgeber ist also nicht verpflichtet die Gründe für die Kündigung in der Kündigungserklärung darzulegen.
Wie liegt der Kündigungsgrund bei der personenbedingten Kündigung?
Sie ahnen es: Bei der personenbedingten Kündigung liegt der Kündigungsgrund in der Person des Arbeitnehmers selbst. Das gilt zum Beispiel dann, wenn Sie die Vereinbarungen, die im Arbeitsvertrag getroffen wurden, nicht mehr erfüllen können – etwa wegen einer langen Erkrankung oder eines schweren Unfalls.
Ist ein Kündigungsgrund erforderlich?
Kündigungsgrund erforderlich Um Missverständnissen vorzubeugen: Auch, wenn Sie in den meisten Fällen dem Arbeitnehmer gegenüber keinen Kündigungsgrund angeben müssen, sie müssen doch einen haben (soweit das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist). Und spätestens beim Arbeitsgericht müssen Sie dann die Kündigung begründen.
Ist der Arbeitgeber grundsätzlich für eine ordentliche Kündigung zuständig?
Richtig ist, dass der Arbeitgeber grundsätzlich für eine ordentliche Kündigung einen Kündigungsgrund braucht. Auch wenn er diesen nicht in der Kündigungserklärung angeben muss, so muss doch ein Grund vorhanden sein. Allerdings geht dies nur dann, wenn das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet.
Ist eine ordentliche Kündigung ohne Grund möglich?
Eine ordentliche Kündigung ohne Grund ist aber für den Arbeitgeber nur möglich, wenn auf den Arbeitsvertrag NICHT das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) angewendet wird. Denn gilt das KSchG, muss der Arbeitgeber einen gesetzlichen Kündigungsgrund geltend machen können, um einen Arbeitsvertrag ordentlich beenden zu können – das legt § 1 KSchG fest.
Warum muss der Kündigungsgrund nicht angegeben werden?
Kündigungsgrund muss nicht angegeben werden. In der Regel müssen Arbeitgeber bei einer fristlosen Kündigung die Kündigungsgründe nicht im Kündigungsschreiben angeben. Dazu das Landgericht Mainz: Die Angabe eines Kündigungsgrundes gehört nicht zum notwendigen Inhalt der Kündigungserklärung bei einer Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 626 BGB…
Wann kann der Arbeitnehmer die Kündigung anfechten?
Will der Arbeitnehmer die Kündigung anfechten, muss er daher vom Betriebsrat verlangen, dass dieser die Kündigung bekämpft. Der Betriebsrat kann in diesem Fall die Kündigung binnen einer Woche (ab Verständigung vom Ausspruch der Kündigung durch den Arbeitgeber) bei Gericht anfechten.