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Wann ist die erste Rate der Kaution zu zahlen?

Wann ist die erste Rate der Kaution zu zahlen?

Beispiel: Mieter und Vermieter unterschreiben den Mietvertrag am 10.05., vertraglich vereinbarter Beginn des Mietverhältnisses ist der 01.09. Die erste Rate der Kaution ist somit nach der gesetzlichen Regelung auch erst zum 01.09. fällig. Die beiden folgenden Raten sind zu Beginn des zweiten und dritten Monats zu zahlen.

Wie kann die Kaution gezahlt werden?

Die Kaution kann in drei Raten gezahlt werden, die erste Rate wird mit Beginn des Mietverhältnisses fällig. Die beiden nächsten Raten werden dann zusammen mit den nächsten beiden Mietzahlungen fällig. Bei Mietverträgen, die seit dem 1.

Was ist die Rückzahlung der Kaution am Ende des Mietverhältnisses?

Zur Rückzahlung der Kaution am Ende des Mietverhältnisses folgt in Kürze ein Beitrag. Die am häufigsten vereinbarte Kaution ist die sog. Barkaution. Diese wird dadurch geleistet, dass der Mieter dem Vermieter entweder einen Geldbetrag in bar übergibt, oder eine bestimmte Summe auf ein vom Vermieter angelegtes Konto einzahlt.

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Was ist die Höchstgrenze für die Kaution?

Das Gesetz sieht keine Höchstgrenze für die Kaution vor. Ihre Höhe nach richtet sich nach der Ver­ein­bar­ung zwischen Mieter und Vermieter. Üblich sind 3 Monatsmieten.

Kann ich die Kaution in bar bezahlen?

Dies ist nur der Fall, wenn dies zu Beginn des Mietverhältnisses vertraglich vereinbart wurde. Nachträglich kann der Vermieter die Zahlung von Kaution nicht verlangen. Kann ich die Mietkaution in bar bezahlen?

Wer hat das Recht die Kaution in drei Monatsraten zu zahlen?

Der Mieter hat das Recht die Mietkaution in drei Monatsraten zu zahlen, § 551 Abs. 2 BGB. Fällig ist die 1. Kautionsrate nicht bei Vertragsabschluss, sondern wenn das Mietverhältnis vereinbarungsgemäß beginnen soll.