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Was ist aus Ihrer Sicht bei der Bearbeitung einer Beschwerde wichtig?

Was ist aus Ihrer Sicht bei der Bearbeitung einer Beschwerde wichtig?

Wichtig ist: Der Kunde erhält innerhalb des zugesagten Zeitraums eine Rückmeldung, wie mit seiner Beschwerde verfahren wird und welche (positiven) Folgen dies für ihn hat. Wenn der Kunde mit der Beschwerdebearbeitung zufrieden ist, sollte er auf die Möglichkeit der Weiterempfehlung hingewiesen werden.

Was sind die Ziele des Beschwerdemanagements?

Das generelle Ziel des Beschwerdemanagements liegt darin, Gewinn und Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens dadurch zu erhöhen, dass Kundenabwanderungen unzufriedener Kunden vermieden und die in Beschwerden enthaltenen Hinweise auf betriebliche Schwächen und Marktchancen genutzt werden.

Wie hat der Arbeitgeber die Beschwerde nachzugehen?

Der Arbeitgeber hat der Beschwerde nachzugehen und den Betriebsrat über den jeweiligen Stand der Dinge zu informieren. Die Beschwerde gilt als erledigt, wenn der Arbeitgeber im Rahmen der ihm gebotenen Möglichkeiten für Abhilfe geschafft hat.

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Ist der Arbeitgeber berechtigt zu Beschwerden?

Erachtet er diese als berechtigt, muss er von dem Arbeitgeber Abhilfe verlangen. Nach § 85 Abs. 3 BetrVG trifft den Arbeitgeber die Verpflichtung, dem Betriebsrat mitzuteilen, wie er die Beschwerde behandeln will.

Wie kann der Arbeitnehmer seine Beschwerden beheben?

Dem Arbeitnehmer dürfen gem. § 84 Abs. 3 BetrVG wegen der Erhebung der Beschwerde keine Nachteile entstehen. Behandlung der Beschwerden durch den Betriebsrat: Der Arbeitnehmer kann sich mit seiner Beschwerde auch direkt an den Betriebsrat wenden, § 85 BetrVG.

Wie ist das mit der Beschwerde gerechtfertigt?

§ 84 Abs. 2 BetrVG zu prüfen, ob die Beschwerde gerechtfertigt ist und dem Arbeitnehmer mitzuteilen, wie er mit der Beschwerde umzugehen gedenkt. Jetzt kommt es darauf an: hält der Arbeitgeber die Beschwerde für unberechtigt, weist er sie zurück; hält er sie für berechtigt, muss er für Abhilfe sorgen.