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Wie viel Gehalt bei Wiedereingliederung?
Die Krankenkasse zahlt während der Wiedereingliederung ein Krankengeld in Höhe von 70\% Ihres Bruttolohns, solange Sie als arbeitsunfähig gelten. Die Bezugsdauer darf dabei 78 Wochen innerhalb von drei Jahren nicht überschreiten.
Wie funktioniert stufenweise Wiedereingliederung?
Die Stufenweise Wiedereingliederung, oft auch »Hamburger Modell« genannt, ist nur möglich, solange noch ein Krankengeldanspruch besteht. Sie wird vom Arzt in Abstimmung mit Patient, der Krankenkasse und dem Arbeitgeber angeregt. Sie soll nach längerer Krankheit den Wiedereinstieg in den alten Beruf erleichtern.
Wie läuft die Wiedereingliederung?
Kann die Krankenkasse die Wiedereingliederung ablehnen?
Kann die stufenweise Wiedereingliederung abgelehnt werden? Ja! Sowohl der Arbeitgeber als auch die Krankenkasse können den Antrag auf Wiedereingliederung ablehnen. Dazu bedarf es keiner Begründung.
Was ist bei der Wiedereingliederung zu beachten?
Die Grundlage der Wiedereingliederung ist der sogenannte Stufenplan. Für die Wiedereingliederung müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein, unter anderem muss der Beschäftigte weiterhin arbeitsunfähig sein. Während der Reintegration zahlt die gesetzliche Krankenversicherung das Krankengeld in voller Höhe.
Wie läuft das mit der Wiedereingliederung?
Die Wiedereingliederung kommt für Arbeitnehmer infrage, die ihre bisherige Arbeit zumindest zeitweise wieder ausüben können. Die Wiedereingliederung verläuft nach einem ärztlich betreuten Stufenplan, die Arbeitszeit wird langsam im Wochen- oder Zweiwochentakt gesteigert.
Wird man bei der Wiedereingliederung krankgeschrieben?
In der Zeit der Wiedereingliederung hat Ihr Arbeitnehmer grundsätzlich Anspruch auf Krankengeldzahlung durch die zuständige Krankenkasse. Auch für die Phase der Wiedereingliederung muss Ihr Arbeitnehmer der Krankenkasse einen ärztlichen Nachweis vorlegen, dass er weiterhin arbeitsunfähig ist.