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Was passiert wenn der Schuldner nicht zahlen kann?

Was passiert wenn der Schuldner nicht zahlen kann?

Darauf sollten Schuldner reagieren: Können sie nicht zahlen, sollten sie den Kontakt mit dem Gläubiger suchen und ihre Situation erklären. Auf die Mahnung folgen können sonst Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid. Mit dem Vollstreckungsbescheid kann der Gerichtsvollzieher Wertgegenstände pfänden.

Was kann man mit einem Vollstreckungsbescheid machen?

Haben Sie einen Vollstreckungsbescheid erhalten, ist schnelles Handeln gefragt. Denn dieser ist für Ihren Gläubiger eine gerichtliche Bestätigung, dass er die im Bescheid aufgeführte offene Forderung zwangsvollstrecken darf. Das bedeutet, das Geld durch Pfändungen oder Abtretung von Ihnen einzuholen.

Warum geht es nicht um eine Hälfte des Hauses?

So etwas geht gar nicht, da es sich jeweils um eine ideelle Hälfte handelt, d.h. jeder Stein gehört beiden zur Hälfte. Selbst, wenn die Schwester das Haus also nur zur Hälfte nutzen würde, dann würde es sich nicht um ihre Hälfte handeln.

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Was darf der Gerichtsvollzieher tun?

Alle Gegenstände, die als Sache gepfändet wurden, dürfen Sie nicht mehr verwenden, nicht verkaufen oder an einen anderen Ort bringen. 2. Muss sich der Gerichtsvollzieher anmelden bzw. darf er unangemeldet kommen? Grundsätzlich darf er zu jeder Tages- und Nachtzeit kommen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Zunächst wird er alleine erscheinen.

Kann der Gerichtsvollzieher eine Nachricht hinterlassen?

Der Gerichtsvollzieher hinterlässt eine schriftliche Nachricht im Briefkasten. Darauf befinden sich die Kontaktdaten und die zu zahlende Summe. Sie sollten unverzüglich Kontakt aufnehmen. Andernfalls wird der Beamte ein zweites Mal wiederkommen.

Wie nimmt der Gerichtsvollzieher eine Sachpfändung vor?

Der Gerichtsvollzieher nimmt eine Sachpfändung in bewegliche Güter vor. Das bedeutet, dass er die gepfändeten Gegenstände sofort mitnimmt. Ist das nicht möglich, wird ein Dienstleistungsunternehmen mit der Abholung beauftragt. Der Vollziehungsbeamte klebt ein Siegel auf, das im Volksmund als „ Kuckuck “ bezeichnet wird.