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Hat man immer ein Trennungsjahr?

Hat man immer ein Trennungsjahr?

Grundsätzlich ist das Trennungsjahr immer einzuhalten, bevor eine Ehe geschieden werden kann. Allerdings gibt es auch zu diesem Grundsatz Ausnahmen, um eine schnelle Scheidung, eine sogenannte Blitzscheidung, ohne Trennungsjahr zu bewirken.

Was ist eine blitzscheidung?

Der Begriff Blitzscheidung ist rechtlich nicht verankert und wird oft umgangssprachlich für die schnellstmögliche Form der Scheidung verwendet. Ob ein Scheidungsverfahren verkürzt werden kann, hängt von den individuellen Lebensverhältnissen der Ehepartner ab. Dann kann die Scheidung in 1-3 Monaten vorbei sein.

Wann muss man das Trennungsjahr nicht einhalten?

„Drei Jahre muss in der Regel niemand auf seine Scheidung warten. Auch wenn einer der Eheleute sich gegen die Scheidung stellt, werden ca. 95 \% aller Ehen nach Einhaltung des einjährigen Trennungsjahres geschieden. Die Richter sagen: Eine Ehe, die nur einer der Ehepartner möchte, ist keine solche mehr!“

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Wie kann man so schnell wie möglich scheiden lassen?

Je kürzer die Ehe bestand und je weniger es zu „regeln“ gibt, desto schneller kann die Scheidung durchgeführt werden. Am schnellsten kann eine kinderlose Ehe mit einer Dauer unter drei Jahren geschieden werden, wenn die Ehepartner auf den Versorgungsausgleich verzichten.

Welche Schritte gibt es für eine Scheidung?

Grundsätzlich gibt es hier 5 Schritte, die den Ablauf der Scheidung gut beschreiben. Ganz am Anfang der Scheidung muss der Scheidungsantrag gestellt werden. Der Scheidungsantrag muss in jedem Fall von einem Scheidungsanwalt gestellt werden. In Deutschland herrscht Anwaltszwang.

Wann wird der Scheidungsbeschluss übersandt?

Ist man, wie etwa bei einer einvernehmlichen Scheidung, nicht anwaltlich vertreten, wird der Scheidungsbeschluss direkt an den Geschiedenen übersandt. Die Zustellung des Scheidungsbeschlusses mit Rechtskraftvermerk erfolgt weitere 2 bis 6 Wochen nach Ablauf der Bedenkzeit.

Wann wird der Scheidungsantrag eingereicht?

Der Scheidungsantrag wird erst dann eingereicht, wenn die Scheidung möglich ist. Die Scheidung ist typischerweise erst dann möglich, wenn das Trennungsjahr abgelaufen ist. Der Gesetzgeber möchte also hiermit dafür sorgen, dass die Scheidung wohl bedacht erfolgt.

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Was genügt bei einer einvernehmlichen Scheidung?

Bei einer einvernehmlichen Scheidung genügt ein Anwalt! Eine Partei beauftragt den Rechtsanwalt, der den Scheidungsantrag einreicht, die andere Partei muss dann nur noch der Scheidung zustimmen. Handelt es sich hingegen um eine streitige Scheidung, müssen sich beide Ehegatten durch einen eigenen Rechtsanwalt vertreten lassen.