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Ist die Kundigungsfrist von zwei Wochen gultig?

Ist die Kündigungsfrist von zwei Wochen gültig?

ABGB eine Frist von zwei Wochen. Wichtig: Die Kündigung wird erst bei Zustellung gültig. Das heißt bei einer schriftlichen Kündigung, dass diese nicht mit dem Absenden, sondern mit dem Eingang beim Arbeitgeber wirksam wird. Erst dann beginnt die Kündigungsfrist zu laufen.

Wie lange dauert die Bestätigung der Kündigung?

Krankenkassen hingegen sind verpflichtet, eine Bestätigung der Kündigung zu versenden, unter Angabe des Kündigungszeitpunktes. Der Versicherte muss diese Bestätigung nämlich seiner neuen Krankenkasse vorlegen, damit diese ihn versichern kann. Die Frist hier beträgt in der Regel zwei Wochen.

Wie lang ist die Kündigungsfrist für einen Arbeitnehmer in Österreich?

Bei Angestellten beträgt sie einen Monat, außer es wurde im Arbeitsvertrag anderweitig vereinbart. In Österreich ist es zulässig, die Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer bis zu 6 Monate zu verlängern, wenn die Kündigungsfrist des Arbeitgebers zumindest gleich lang ist.

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Was ist eine fristlose Kündigung in Österreich?

Zu kündigen ist dein gutes Recht und setzt kein Schuldeingeständnis oder andere Ausreden voraus. Die fristlose Kündigung wird in Österreich auch Entlassung genannt (in Deutschland: Außerordentliche Kündigung). Mit ihr beendet der Arbeitgeber das Dienstverhältnis mit sofortiger Wirkung, ohne eine Kündigungsfrist einzuhalten.

Ist die Kündigungsfrist nicht eingehalten?

Wenn Sie die Kündigungsfrist nicht einhalten. Grundsätzlich beendet auch eine frist- oder terminwidrige Kündigung das Arbeitsverhältnis zum an­ge­geb­en­en Termin. Verletzt jedoch der Arbeitnehmer Frist oder Termin, hat dies negative Folgen. Zum Beispiel Schadenersatzpflicht, Ver­lust der Sonderzahlungen (abhängig vom Kollektivvertrag), usw.

Was bedeutet die gesetzliche Kündigungsfrist?

Das bedeutet, die gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Ende des Kalendermonats, kann mit dem Tarifvertrag ausgesetzt werden und eine individuelle Frist ist anzuwenden. Wichtig: Das Empfangsdatum zählt, nicht der Poststempel!

Wie sollte ich vor dem kündigen nachschauen?

ArbeiterInnen müssen daher vor dem Kündigen nachschauen, was in ihrem Kollektiv­ver­trag steht. Im Zweifelsfall gibt die Arbeiterkammer oder die jeweilige Fach­ge­werk­schaft Auskunft über Kündigungsfristen und -termine. Grundsätzlich beendet auch eine frist- oder terminwidrige Kündigung das Arbeitsverhältnis zum an­ge­geb­en­en Termin.

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