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Wie endet die Verantwortung des Vermieters für den Garten?
Hier endet die Verantwortung des Mieters für den Garten. Anders herum gilt ebenfalls: Pflegt der Mieter trotz entsprechender mietvertraglicher Vereinbarung den Garten nicht, ist der Vermieter berechtigt, eine Firma damit zu beauftragen und dem Mieter die Kosten komplett in Rechnung zu stellen, entschied das Landgericht Köln im Jahr 2010.
Ist der Vermieter für den Garten eines Mehrfamilienhauses verantwortlich?
Für die Pflege vom Garten eines Mehrfamilienhauses ist grundsätzlich der Vermieter verantwortlich. Ob dieser den Garten eigenhändig pflegt, die anfallenden Arbeiten einem oder allen Mietern vertraglich überträgt oder externe Unternehmen zur Gartenpflege beauftragt, kann der Vermieter frei entscheiden.
Wie regelt der Vermieter die Kosten für die Gartenpflege?
Regelt der Mietvertrag, dass der Vermieter die Kosten für die Gartenpflege trägt, dann ist der Mieter nicht zur Durchführung der Gartenpflege verpflichtet. Der Vermieter darf die Gartenpflege nicht einfach auf den Mieter abwälzen, aber er darf die laufenden Kosten für die Gartenpflege als Nebenkosten auf den bzw. die Mieter umlegen.
Wie trägt der Mieter Verantwortung für den Garten eines Mehrfamilienhauses?
Gehört der Garten zu einem Einfamilienhaus, trägt der Mieter die Verantwortung und die Kosten. Zudem muss der Mieter die für die Gartenpflege notwendigen Geräte aus eigener Tasche bezahlen und unterhalten. Für die Pflege vom Garten eines Mehrfamilienhauses ist grundsätzlich der Vermieter verantwortlich.
Ist der Vermieter verpflichtet den Garten zu gewähren?
Pflegt der Mieter trotz entsprechender Vereinbarung den Garten nicht, ist der Vermieter auch berechtigt, eine Firma damit zu beauftragen und dem Mieter die Kosten in Rechnung zu stellen, entschied das Landgericht (LG) Köln. Überdies ist der Mieter verpflichtet, der Firma Zugang zum Garten zu gewähren.
Hat der Vermieter die Nutzung des Gartens mitvermietet?
Hebt der Vermieter die Nutzung des Gartens auf, ist das nämlich eine Teilkündigung des Mietvertrages, weil der Garten beziehungsweise die Nutzung ja mitvermietet war.
Welche Rechte und Pflichten hat der Mieter hinsichtlich der Gartennutzung?
Die Rechte und Pflichten eines Mieters hinsichtlich der Gartennutzung ergeben sich vollständig aus der mietvertraglichen Vereinbarung. Hier gilt: Nur dann, wenn der Garten ausdrücklich mitvermietet wurde, kann der Mieter rechtlich durchsetzbar ein Nutzungsrecht beanspruchen.