Menü Schließen

Wann muss ich meine Schwangerschaft der Krankenkasse melden?

Wann muss ich meine Schwangerschaft der Krankenkasse melden?

Etwa sieben Wochen vor dem Geburtstermin: Die Bescheinigung Ihres Gynäkologen mit dem voraussichtlichen Geburtstermin bei Ihrer Krankenkasse abgeben (für das Mutterschaftsgeld).

Wann muss Elternzeit angemeldet werden?

Die Anmeldefrist für die Elternzeit innerhalb der ersten drei Lebensjahre des Kindes beträgt sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit. Für Elternzeit, die zwischen dem dritten Geburtstag und der Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes genommen werden soll, beträgt die Frist 13 Wochen vor deren Beginn.

Was muss ich bei der Krankenkasse beantragen wenn ich schwanger bin?

Benötigte Unterlagen:

  • Bescheinigung von der Krankenkasse.
  • Antrag auf Elterngeld.
  • Geburtsurkunde des Kindes (extra Ausfertigung für den Elterngeldantrag)
  • Bescheinigung des Arbeitgebers über Zuschuss zum Mutterschaftsgeld.
  • Kopie von Vorder- und Rückseite des Personalausweises.
  • Meldebescheinigung (nur beim Reisepass)
LESEN SIE AUCH:   Was sind die Anforderungen fur eine A-Dressur?

Wann bekomme ich die Bescheinigung vom Frauenarzt für Mutterschaftsgeld?

Eine Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin erhältst du ab der 33. Schwangerschaftswoche. Sie wird von deinem Frauenarzt oder deiner Hebamme ausgestellt und muss bei der Antragstellung vorgelegt werden. Wenn du Mutterschaftsgeld beantragst, darf die Bescheinigung nicht älter als eine Woche sein.

Was passiert wenn ich die Elternzeit zu spät beantragt?

Der Arbeitgeber darf den Wunsch nach Elternzeit nicht ablehnen, wenn die Frist eingehalten wird. Reicht man den Antrag zu spät ein, kann der Arbeitgeber den Beginn der Elternzeit der Verzögerung entsprechend nach hinten verlegen.

Was passiert wenn kein Antrag auf Elternzeit gestellt wurde?

Hat der Arbeitnehmer versäumt Elternzeit zu beantragen, darf er der Arbeit nicht fern bleiben, er riskiert sonst eine Kündigung wegen unentschuldigten Fernbleibens vom Arbeitsplatz. Der Arbeitnehmer muss unbedingt darauf achten, dass er rechtzeitig und schriftlich einen Antrag auf Elternzeit stellt.