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Was ist ein Straßenverkehrsrecht?
Straßenverkehrsrecht ist sachlich begrenztes Ordnungsrecht. Straßenverkehrliche Beschränkungen fallen in die Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörde. Die zu regelnden Belange ergeben sich primär aus der StVO und zielen auf die Ordnung der Verkehre und die Vermeidung von Gefährdungen ab.
Was sind die unterschiedlichen Regelungsgehalte von Straßenverkehrsrecht und Straßenrecht?
Zunächst sind die unterschiedlichen Regelungsgehalte von Straßenverkehrsrecht und Straßenrecht zu beachten. Straßenverkehrsrecht ist sachlich begrenztes Ordnungsrecht. Straßenverkehrliche Beschränkungen fallen in die Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörde.
Was ist die Sondernutzung von Straßen und Plätzen?
Hier wird die Sondernutzung als die Benutzung einer Straße über den Gemeingebrauch hinaus definiert. Die dafür erforderliche Erlaubnis darf nur auf Zeit oder auf Widerruf erteilt werden. Öffentliche Straßen, Wege und Plätze können im Rahmen des Gemeingebrauchs oder durch Sondernutzung genutzt werden.
Was ist die Nutzung des öffentlichen Straßenraums?
Laut § 8 Bundesfernstraßengesetz ist jede Nutzung öffentlichen Straßenraums außer der allgemeinen Nutzung, also dem stehenden und fließenden Verkehr (Fußgänger und Fahrzeuge) eine Sondernutzung. Zu den Sondernutzungen zählen z.B.
Wie ist die Rechtslage auf einer Privatstraße?
In der Regel handelt es sich bei Privatstraßen um Zufahrtswege. Aber auch andere Straßen, die für die Allgemeinheit keinen Nutzen haben, können in Privatbesitz sein. Wie ist auf einem Privatweg die Rechtslage? Rechtlich gesehen gibt es drei Arten von Straßen: Auf einer Privatstraße kann das Parken verboten sein.
Welche Straßen sind Hauptverkehrsstraßen?
Straßen, die neben dem Anliegerverkehr in erheblichem Maße dem Verkehr innerhalb von Baugebieten oder Ortslagen dienen, seien Haupterschließungsstraßen. Straßen mit „durchgehendem innerörtlichen oder überörtlichem Durchgangsverkehr“ seien als Hauptverkehrsstraße einzuordnen. (Az.: 2 L 129/02)
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