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Welche Rechte haben schwangere?

Welche Rechte haben schwangere?

Während der Schwangerschaft und ebenso kurz nach der Geburt, besteht für Sie grundsätzlich ein Schutz vor Kündigung und in den meisten Fällen auch vor vorübergehender Minderung des Einkommens. Es schützt darüber hinaus Ihre Gesundheit während der Schwangerschaft und die Ihres Kindes vor Gefahren am Arbeitsplatz.

Warum gewährt der Gesetzgeber Schwangeren einen besonderen Schutz?

Der Gesetzgeber gewährt den werdenden bzw. den Müttern in § 9 MuSchG einen besonderen Kündigungsschutz. Sie sollen während der Schwangerschaft und für einen gewissen Zeitraum nach der Entbindung keine Sorgen um ihren Arbeitsplatz haben.

Wann greift der Mutterschutz für schwangere Frauen?

Daher können schwangere Frauen auch selbst berechnen, ab wann der Mutterschutz greift. Hat sich der zuständige Arzt geirrt und teilt der werdenden Mutter einen neuen Geburtstermin mit, so kann der Beginn vom Mutterschutz sich nur verschieben, wenn diese Mitteilung vor der Schutzfrist von sechs Wochen erfolgt ist.

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Wie lange dauert der Mutterschutz während der gesamten Schwangerschaft?

Dazu gehört u. a. auch der Mutterschutz. Innerhalb von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kindes befindet sich die werdende Mutter im sogenannten Mutterschutz und darf nicht beschäftigt werden. Innerhalb dieser Zeit und während der gesamten Schwangerschaft gilt ein besonderer Kündigungsschutz.

Wie unterscheiden sich der Mutterschutz und der Urlaub in der Elternzeit?

Der Mutterschutz und der erworbene Urlaub unterscheiden sich allerdings von der Elternzeit. Im Gegensatz zum Urlaubsanspruch im Mutterschutz haben Sie keinen Anspruch auf Urlaub in der Elternzeit. Das Beschäftigungsverhältnis ruht während dieser Zeit, sodass der Arbeitgeber Ihnen den Jahresurlaub um 1/12 pro vollem Monat Elternzeit kürzen kann.

Was ist der Mutterschutz?

Mutterschutz / 4 Mitteilungspflicht. Sie haben den Artikel bereits bewertet. Werdende Mütter sollen dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihnen ihr Zustand bekannt ist. Der Mutterschutz wirkt grundsätzlich unabhängig davon, ob der Arbeitgeber vom Bestand des Schutzes weiß oder nicht.

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