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Kann ein Bevollmachtigter die Vollmacht widerrufen?

Kann ein Bevollmächtigter die Vollmacht widerrufen?

Die Vollmacht eines Bevollmächtigten kann jederzeit von einem anderen Bevollmächtigten widerrufen werden, wenn das Recht zum Widerruf von seiner Vollmacht umfasst ist.

Wer kann eine Vorsorgevollmacht widerrufen?

Der Vollmachtgeber kann die Vorsorgevollmacht jederzeit ändern oder widerrufen, solange er geschäftsfähig ist. Besteht die Gefahr, dass ein geschäftsunfähiger Vollmachtgeber durch den Bevollmächtigten zu Schaden kommt, kann das Betreuungsgericht einen Kontrollbetreuer bestellen, der die Vollmacht widerrufen kann.

Was ist die Vollmacht einer anderen Person?

Das bedeutet, dass eine Person einer anderen eine Aufgabe überträgt. Diese Aufgabe ist dann in der Vollmacht aufgeführt. Der Bevollmächtigte kann die Vollmacht frei verwenden. Jedoch muss diese zeitliche und inhaltliche Grenzen aufweisen, damit das Dokument nicht missbraucht werden kann.

Welche Form muss die Vollmacht haben?

Welche Form muss die Vollmacht haben. In der Regel reicht es aus, wenn eine Vollmacht formlos erstellt wird. Es sind keine besonderen Formulierungen notwendig. Auf der anderen Seite ist es jedoch wichtig, dass bei Banken und Kreditinstitute die vorliegenden Vordrucke genutzt werden, die es von den Bankinstituten gibt.

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Wie kann eine Vollmacht anfallen?

Die Vollmacht kann, muss aber keine zeitliche und inhaltliche Begrenzung aufweisen. Wenn lediglich sehr generelle Aufgaben anfallen, ist es notwendig, die Konsequenz für diese Aufgabenerteilung zu tragen. Hier muss beachtet werden, dass der Bevollmächtigte jederzeit über die Vollmacht verfügen kann, wenn keine Begrenzung gesetzt wurde.

Was bedeutet die Vollmacht gegenüber dem Bevollmächtigten?

Hier heißt es, sinngemäß, dass die Vollmacht gegenüber dem Bevollmächtigten oder einem Dritten erklärt werden kann. „Dritter“ in diesem Sinne ist die Person, gegenüber dem die Vertretung stattfindet. Außerdem normiert der zweite Absatz, dass die Vollmacht nicht der Form bedarf, die für das Rechtsgeschäft selbst bestimmt ist.