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Was kostet eine Erstberatung Arbeitsrecht?

Was kostet eine Erstberatung Arbeitsrecht?

Dazu gibt es die Möglichkeit der anwaltlichen „Erstberatung“, für die der Rechtsanwalt eine „Erstberatungsgebühr“ nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abrechnet. Die Erstberatungsgebühr ist überschaubar. Sie darf maximal 190,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer betragen.

Wie hoch sind die Chancen bei einer Kündigungsschutzklage?

Erfolgschancen der Kündigungsschutzklage Über 12 Prozent aller Kündigungen sind sogar offensichtlich fehlerhaft. Gute Chancen auf einen Gewinn der Klage hat der Arbeitnehmer, wenn der Arbeitgeber nicht alle Voraussetzungen und Formalitäten eingehalten hat.

Was ist eine kostenfreie Erstberatung im Arbeitsrecht?

Kostenfreie Erstberatung bei Problemen im Arbeitsrecht. Ganz gleich, welches Problem Sie mit Ihrem Arbeitgeber haben oder welche Frage Sie zum Thema Beruf und Arbeit bewegt – von uns erhalten Sie zunächst immer eine kostenfreie Erstberatung vom Anwalt. Dann können Sie entscheiden, ob Sie uns beauftragen wollen, Ihre Rechte durchzusetzen.

Ist ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht der richtige Ansprechpartner?

Ob Arbeitsverträge, Arbeitnehmerschutz oder Fragen zum Betriebsverfassungsrecht – ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht ist der richtige Ansprechpartner. Ihr Thema ist nicht dabei? Kein Problem, schildern Sie einfach Ihr Anliegen und erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung vom Anwalt.

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Was regelt ein Anwalt für Arbeitsrecht?

Das Arbeitsrecht regelt zum einen das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer – zum anderen die Zusammenarbeit von Gewerkschaften, Betriebsrat und anderen Arbeitnehmervertretungen mit Arbeitgebern. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann also sowohl Arbeitgeber als auch Mitarbeiter unterstützen.

Was sind die Kosten für einen Anwalt im Arbeitsrecht?

Die Kosten für einen Anwalt im Arbeitsrecht richten sich nach Art, Umfang und Schwierigkeit der Anwaltstätigkeit. Sie sind gesetzlich im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Mögliche Gebühren sind die Beratungsgebühr, die Verfahrensgebühr und die Terminsgebühr. Vor dem Arbeitsgericht tragen beide Parteien ihre Kosten selbst.