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Was ist der Gegenstand einer GmbH?

Was ist der Gegenstand einer GmbH?

Der Unternehmensgegenstand beschreibt den Bereich und die Art der Betätigung einer Gesellschaft und darf sowohl gewerblich als auch ideell sein. Beim Unternehmensgegenstand handelt es sich um einen zwingenden Inhalt der Satzung einer GmbH, UG und AG und muss in das Handelsregister eingetragen werden.

Was darf ein Hausverwalter?

Dazu gehören zum Beispiel das Erstellen der Hausordnung und des Wirtschaftsplans, das Verwalten des Hausgeldes und das Facility Management. Zur Pflicht der Hausverwaltung gehört insbesondere das Einberufen und Führen der jährlichen Eigentümergemeinschaft.

Was sind die Rechtsgrundlagen einer Firma?

Firma 1 Rechtsgrundlagen 2 Begriff. Allgemein: Name, unter dem ein Kaufmann im Handel seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt. 3 Rechtswirkung. Der Kaufmann kann unter seiner Firma klagen und verklagt werden (§ 17 II HGB), Partei ist aber nicht die Firma, sondern der Inhaber. 4 Löschung. 5 Veräußerung.

Welche Bedeutung haben die Bedeutungen von verwalten?

Bedeutungen (2) ⓘ. [im Auftrag oder anstelle des eigentlichen Besitzers] betreuen, in seiner Obhut haben, in Ordnung halten. Herkunft. mittelhochdeutsch verwalten. Beispiele. einen Besitz, ein Vermögen, die Kasse, einen Nachlass, ein Haus verwalten. etwas gut, schlecht, treulich verwalten.

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Was ist eine verwaltete App-Konfiguration?

Bei der verwalteten App-Konfiguration nutzt MDM die native iOS Verwaltungsarchitektur, um Apps während oder nach der Implementierung zu konfigurieren. Diese Architektur gestattet es Entwicklern, Konfigurationseinstellungen festzulegen, die angewandt werden sollen, wenn ihre App als verwaltete App installiert wird.

Was ist der Grundsatz der Firmenwahrheit?

Der Grundsatz der Firmenbeständigkeit (auch Firmenkontinuität genannt) schränkt den Grundsatz der Firmenwahrheit ein, denn in bestimmten Fällen darf die Firma unverändert fortbestehen, obwohl sie unwahr geworden ist. Dies ist immer dann relevant, wenn die Firma den Namen des Inhabers enthält: §§ 21, 22 und 24 HGB.