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Was braucht man alles fur ein Restaurant?

Was braucht man alles für ein Restaurant?

Um ein Restaurant zu eröffnen, brauchst du zunächst einen Gewerbeschein vom Gewerbeamt. Außer der Gewerbeanmeldung ist eine Gaststättenerlaubnis erforderlich (auch Gaststättenkonzession oder einfach Konzession genannt), wenn du den Gästen außer Speisen auch alkoholische Getränke anbieten möchtest.

Was braucht man für eine Gaststättenkonzession?

Für die Konzession sind in der Regel folgende Unterlagen vorzulegen:

  1. Personalausweis oder Reisepass.
  2. polizeiliches Führungszeugnis.
  3. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts.
  4. Auskunft aus dem Gewerbezentralregister.
  5. Grundriss und Baugenehmigung bei Gaststätten, Spielhallen oder Krankenhäusern.

Was ist der Veranstaltungsvertrag?

Neben der namentlichen Nennung des Veranstalters und des Beauftragten enthält der Veranstaltungsvertrag Angaben zur Art, dem Zeitpunkt und dem Ort der Veranstaltung. Es wird festgehalten, welche Künstler auf der Veranstaltung für den Beauftragten tätig werden, wann die Auftritte beginnen und wie lange sie andauern.

Ist der Veranstalter berechtigt, von diesem Vertrag zurückzutreten?

Der Veranstalter ist berechtigt, von diesem Vertrag zurückzutreten, wenn die Veranstaltung nicht stattfindet. Der Rücktritt ist gegenüber der anderen Partei unverzüglich nach Kenntnis des den Rücktritt begründenden Ereignisses zu erklären.

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Was sollte in einem Veranstaltungsvertrag geregelt werden?

Diese Punkte sollten in einem Veranstaltungsvertrag geregelt werden. Neben der namentlichen Nennung des Veranstalters und des Beauftragten enthält der Veranstaltungsvertrag Angaben zur Art, dem Zeitpunkt und dem Ort der Veranstaltung.

Wie verpflichtet sich der Veranstalter für die Veranstaltung selbst zu tragen?

Der Veranstalter verpflichtet sich, alle für die Durchführung der Veranstaltung notwendigen Kosten selbst zu tragen. [Der Veranstalter verpflichtet sich weiterhin, den Beauftragten nicht als Veranstalter oder Mitveranstalter gegenüber Dritten und/oder in der Öffentlichkeit darzustellen.