Was kostet Vollstreckung durch Gerichtsvollzieher?
Bei der Zwangsvollstreckung fallen in der Regel Kosten an. Der Gerichtsvollzieher berechnet diese je nach zeitlichem Aufwand, nach Anzahl der Mahnschreiben und nach Höhe der Forderung. Im Durchschnitt betragen die Kosten etwa 30 bis 40 Euro. Die Kosten für die Zwangsvollstreckung hat der Schuldner zu tragen.
Ist der Gerichtsvollzieher zuständig?
Der Gerichtsvollzieher ist zuständig, wenn der Gläubiger eine Geldforderung im Wege der Zwangsvollstreckung in körperliche Sachen (Sachpfändung) durchsetzen will. Seine Aufgabe ist es auch, den Schuldner auf Antrag des Gläubigers zur Abgabe der Vermögensauskunft aufzufordern. Darf der Gerichtsvollzieher alles pfänden?
Wie kann der Gerichtsvollzieher eine längere Zahlungsfrist einräumen?
Der Gerichtsvollzieher kann eine längere Zahlungsfrist einräumen oder eine Ratenzahlung bis zur Dauer von zwölf Monaten gestatten, sofern der Gläubiger dem zustimmt, § 802 b Abs. 2 ZPO. Zugleich bestimmt er für den Fall, dass die Forderung nach Fristablauf nicht vollständig beglichen ist, einen Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft.
Warum ist die Gerichtsvollzieherin nicht verpflichtet zu klären?
Grundsätzlich nicht, ABER… Die Gerichtsvollzieherin/der Gerichtsvollzieher ist nicht verpflichtet und nicht befugt, vor Ort die bestehenden Eigentumsverhältnisse zu klären. Sie oder er kann alle pfändbaren Gegenstände, die im Verfügungsbereich der Schuldnerin/des Schuldners sind, in das Pfändungsprotokoll aufnehmen.
Ist der Gerichtsvollzieher beauftragt?
Der Gerichtsvollzieher kommt zunächst einmal nur dann, wenn er von einem Gläubiger beauftragt wurde. Darüber hinaus ist es zwingend erforderlich, dass der Gläubiger einen vollstreckbaren Titel über die Forderung besitzt. Dies können Vollstreckungsbescheide, Gerichtsurteile, Beschlüsse und notarielle Urkunden sein.