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Hat man ab 55 Jahren Kündigungsschutz?
Noch immer gilt in vielen Unternehmen die Divise der Verjüngung und häufig werden Arbeitnehmer zwischen 55 und 60 Jahren entlassen. Dabei stellt sich die Frage, ob das Kündigungsschutzgesetz für diese Altersgruppe eine besondere Regelung getroffen hat. Die Antwort darauf lautet im Allgemeinen: Nein.
Wie sieht eine ordentliche Kündigung aus?
Eine Kündigung muss immer schriftlich sein (§ 623 BGB). Das bedeutet, Dein Arbeitgeber muss Dir mit einem unterschriebenen Brief kündigen. Arbeitgeber müssen eine ordentliche Kündigung nicht begründen, wenn das nicht ausdrücklich im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag festgelegt ist.
Welche beiden Voraussetzungen muss ein Arbeitnehmer erfüllen wenn er das Kündigungsschutzgesetz in Anspruch nimmt?
Wartezeit: Ihr Arbeitsverhältnis muss in demselben Betrieb oder Unternehmen länger als sechs Monate bestanden haben. Schwellenwert: Der Betrieb, in dem Sie beschäftigt sind, darf rechnerisch nicht zehn oder weniger Arbeitnehmer haben.
Wie kann eine Kündigung durch ein Einschreiben erfolgen?
Durch einen Tarifvertrag, durch eine Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag kann festgelegt sein, dass eine Kündigung nur durch ein Einschreiben erfolgen kann. Diese Formvorschrift hat in der Regel den Zweck, die Beweisführung für die Kündigung zu erleichtern.
Welche Kündigungsfristen gelten für Arbeitgeberkündigung?
Besonders auf die Kündigungsfristen kommt es an. Prüfen Sie, welche Frist in Ihrem Fall gilt und wie sie berechnet wird. Wer eine Kündigungsschutzklage erheben will, muss unbedingt die 3-wöchige Klagefrist im Auge haben. Eine Arbeitgeberkündigung beendet das Arbeitsverhältnis einseitig und in der Regel gegen Ihren Willen.
Ist die Kündigung vor der Kündigung unwirksam?
Sofern es in dem Unternehmen einen Betriebsrat gibt, ist dieser vor der Kündigung nach § 102 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) anzuhören. Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat deshalb vorab über die beabsichtigte Kündigung informieren und die Gründe dafür darlegen. Bleibt die Anhörung aus, ist die Kündigung unwirksam.
Warum muss der Arbeitgeber vorab über die beabsichtigte Kündigung informieren?
Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat deshalb vorab über die beabsichtigte Kündigung informieren und die Gründe dafür darlegen. Bleibt die Anhörung aus, ist die Kündigung unwirksam. Der Betriebsrat hat dann bei ordentlichen Kündigungen eine Woche Zeit, um seine Bedenken kundzutun.