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Kann man bei Scheidung die Wohnung verlassen?

Kann man bei Scheidung die Wohnung verlassen?

Wer bei Scheidung die Wohnung verlassen muss, kann im Zweifel auch das Gericht entscheiden. Es besteht zusätzlich die Möglichkeit, beim zuständigen Gericht einen Antrag auf Wohnungszuweisung einzureichen. Das Gericht prüft dann die Umstände.

Wann wird der Scheidungsantrag eingereicht?

Der Scheidungsantrag wird erst dann eingereicht, wenn die Scheidung möglich ist. Die Scheidung ist typischerweise erst dann möglich, wenn das Trennungsjahr abgelaufen ist. Der Gesetzgeber möchte also hiermit dafür sorgen, dass die Scheidung wohl bedacht erfolgt.

Was ist eine Scheidung?

Eine Scheidung ist nichts, was Sie mal eben so erledigen. Es gibt Themen, wie Scheidungskosten und Scheidungsfolgen, über die Sie sich informieren sollten. Dennoch haben Sie es teils selbst in der Hand, Ihr Scheidungsverfahren so abzuwickeln, dass Sie möglichst ohne allzu große Komplikationen geschieden werden und in Ihr neues Leben starten können.

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Was passiert mit einem Haus nach der Scheidung?

Für die Frage, was mit einem Haus nach der Scheidung passiert, ist ausschlaggebend, wem das Haus gehört. Also: Wer im Grundbucheintrag als Eigentümer steht. Nur ein Ehegatte ist Eigentümer: In diesem Fall gehört ihm oder ihr das Haus auch nach der Scheidung. Die Eigentumsverhältnisse ändern sich nicht.

Wie geht es mit der Scheidung?

Im Falle von Scheidung stellt sich die Frage, welcher der Beteiligten aus der Wohnung ausziehen und in ein neues Heim ziehen muss. Grundsätzlich gibt es mehrere Möglichkeiten, wie man die weitere Funktion der einstigen Ehewohnung gestaltet: Einer der Ehepartner zieht aus, der andere bleibt.

Was kann man bei drohender Scheidung mitbestimmen?

Bei drohender Scheidung kann die Wohnung der Eheleute den Trennungsvorgang unterschiedlich mitbestimmen: Verlangt der in der Wohnung verbleibende Ehegatte vom Ausgezogenen, dass dieser weiterhin die Miete zahlt – etwa weil er selbst dafür nicht aufkommen kann – kann der Zahlende diese Leistungen auf mögliche Unterhaltspflichten anrechnen.

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Kann das gemeinsame Haus oder die Wohnung verkauft werden?

Das gemeinsame Haus oder die Wohnung können verkauft und der Erlös aufgeteilt werden. Allerdings muss vom Verkaufserlös noch der Hauskredit zurückgezahlt werden. Dafür ist eventuell eine Vorfälligkeitsentschädigung bei der Bank fällig. Diese und andere Kosten, zum Beispiel eine Maklerprovision, verringern den zu verteilenden Erlös.

Wie kann die Scheidung beantragt werden?

Die Scheidung kann auch bei fortbestehendem gemeinsamen Eigentum am Haus beantragt werden. Erst nach der Scheidung kann jeder Ehegatten die Teilungsversteigerung des gemeinsamen Eigentums beantragen. Das gilt nur dann, wenn Sie sich nicht einigen können.

Was ist die Trennung in der Scheidungsabsicht?

Wie gesagt, ist die Trennung in Scheidungsabsicht mit den üblichen familiären Spannungen kein Grund, einen Ehegatten aus dem Haus zu weisen. Vielmehr ist es so, dass der, der sich trennen und mit dem anderen nicht mehr zusammenleben will, freiwillig ausziehen muss oder es bleibt bis zur Scheidung vorerst alles wie es ist.

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Wer darf in einem Haus nach der Scheidung leben?

Wer in einem Haus nach der Scheidung ausziehen muss und wer darin leben darf, ist von Einzelfall zu Einzelfall unterschiedlich. Können sich die Eheleute einigen, ist die Lösung relativ einfach. Sollte dies allerdings nicht der Fall sein, muss das Gericht entscheiden.

Was ist Wohnrecht bei Trennung und Scheidung?

Wohnrecht bei Trennung und Scheidung – Einigung über die gemeinsame Immobilie. „Mein Auto, mein Haus, mein Boot“. Der Werbespruch klingt im Ohr. Er relativiert sich aber meist, wenn sich Ehepartner trennen und scheiden. Wer was beanspruchen kann, hängt von den rechtlichen Gegebenheiten ab, von dem Wohnrecht bei Trennung und Scheidung.

Ist das Haus nach der Scheidung eingetragen?

Im besten Fall sind beide Eheleute eingetragen. Dann ist das Haus gemeinsames Eigentum und muss laut Gesetz als Errungenschaft nach der Ehe gleichmäßig unter den Ex-Partnern aufgeteilt werden. Wem die Immobilie oder das Haus nach der Scheidung gehört, ist demnach abhängig vom Güterstand und der Eigentumsform.